tengehälter und Pensionen, den ständigen Sach- und Bürobedarf für die Verwaltung, die regelmäßigen Aus gaben für Bauwesen, Schulwesen, Wohlfahrtspflege, Kunst und Volksbildung, Polizeidienst. Gesundheits pflege usw. 2m außerordentlichen Haushaltsplan finden sich dagegen die Ausgaben für einmalige außer ordentliche oder nur nach Jahren wiederkehrende Aus gaben, z. B. für Bau von Schul- und Verwaltungsge bäuden. Erneuerung von Maschinenanlagen usw. 2. Oie Ausgaben des außerordentlichen Etats Die Zweiteilung des Etats könnte zunächst einem Außenstehenden als durchaus vernünftig erscheinen, wenn sie klar und folgerichtig durchgeführt würde. Leider ist dies aber keineswegs der Fall, im Gegenteil verschwim men die Grenzen immer wieder und werden vielfach sogar absichtlich verwischt. Allerdings ist der Fall heute relativ selten, daß Ausgaben, die eigentlich in den außer» Ordentlichen Etat gehören, aus laufenden Mitteln be stritten werden, jedoch ist es früher häufig vorgekom men, daß infolge einer unerwartet hohen Steuerein nahme Ueberschußreste entstanden, die dann tatsächlich zur Bestreitung einmaliger Ausgaben Verwendung fan den. Heute, wo die Steuerkraft höchstens hinter dem veran schlagten Aufkommen zurückbleibt, ist dieser Fall eine seltene Ausnahme. Dagegen mehren sich die Fälle, daß Aus gaben, die ihrem Wesen nach durchaus als laufende Ausgaben anzusehen sind, statt durch laufende Einnah men ihre Bedeckung zu finden, dem außerordent lichen Etat zugeschrieben und durch außerordentliche Einnahmen bestritten werden. Hierher gehört insbeson dere die Tatsache, daß die meisten Haushaltspläne teils schon bei der Vorlage überhaupt nicht ausgeglichen sind, teils durch willkürliche Erhöhung der Einnahmeseiten scheinbar, aber nicht tatsächlich, balanziert wer den. Die unvermeidliche Folge davon ist, daß die Ein nahmen hinter den vorgesehenen Ausgaben erheblich zu rückbleiben und ein Abgang entsteht, der durch lausende Einnahmen nicht bedeckt werden kann. Während der tHaushaltsperiode Hilst sich dann die Verwaltung da durch. daß sie einfach ihre Rechnungen usw. nicht be- 4