Volltext: Lorch und Ens

19 
mia von Peilstain wegen Vorenthaltung eines Zehents des Kl. 
Waldhausen exkommunizirten. (0. U. II, 686), und dieselben 
1233 (O.U. III, 13) absolvirte. Im Jahre 1234, 2. VIII. erscheint 
namentlich Wernhardus decanus in Anaso als Zeuge des fried¬ 
lichen Ausgleiches zwischen dem Kl. Garsten und dem Pfarrer 
zu Tauersheim wegen der Kapelle in Haselbach durch den Propst 
Bernhard von St. Florian als bischöflichen Vollmachtsträger (0. U. 
VII, 24). In diese Zeit (etwa 1230) fallen wohl auch die Zeugen¬ 
schaftsbriefe über die demselben Kl. Garsten zustehenden Neu¬ 
bruchzehnten, in welchen der Dechant Wernhart zeugend auf- 
tritt. (0. ü. II. 694, III. 33.) 
Ein decanus Otto erscheint 1242 (O.U. III,, 116) und 
wieder 1261 (Fontes rer. aust. II., 1. 160) , 1263 (0. U, III, 
304), 1264 (Font. rer. Aust. XXXIII. 68 und 71), 1265 
(Font. II. LXV, 65). Wir vermögen über die Identität 
weder dieser Personen noch auch über deren Identität mit 
den namenlos auftretenden Dechanten der Jahre 1249 (0. U. 
III, 154), 1258 (0. U. III. 573) etwas sicheres anzugeben. 
1242, 28. VIII. bezeugt decanus de Anaso Otto die 
Verzichtleistung des Klosters St. Florian auf die demselben zu¬ 
stehende Entschädigung wegen widerrechtlich entzogener Zehnten 
zu Sahnansleiten. Propst Dietmar von St. Florian nennt sich 
in dieser Urkunde Ar chydia conu s Laur eacensis. 1249, 
3. VI. werden der Propst von St. Florian und der Dechant von 
Ens als missbräuchliche Vollzieher eines päpstlichen Gnadenbrie¬ 
fes für Sighard Dringer bezüglich der Kirche Weisskirchen er¬ 
wähnt. Um 1250 in den (M. B. XXVIII, II. 157) überträgt 
der Archdiakon Otto von Lonstorf dem Propste von St. Flo¬ 
rian als Archdiakon von Lorch die Entscheidung über et¬ 
waige Ausschreitungen seines Vikars Bicher zu Wartberg an der 
Krems (preposito . . et archydiacono . . . cujus examini). Ein 
ungenannter decanus Laur eacensis siegelt zu Ebelsberg 
den Spruchbrief des B. Otto über die Pfarre Weisskirchen 1258, 
4. X. Otto decanus L aur eacensis schloss sich den 
übrigen Prälaten und höheren Geistlichen an, als sie betreff der 
2*
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.