Volltext: Schwand im Innkreis

Hühner und 100 Eier. Wir sehen daraus, daß, seit 
dem Beginn des 14. Jahrhunderts keine wesentlichen 
Aenderungen in der Dienstleistung eingetreten sind- 
In der Aufzeichnung ist neu hinzugekommen das 
Dienstgeld und die Geldablöse für den Käsedienst. 
Das Urbar von 1313 enthält einige Bemerkun¬ 
gen über die in den Verzeichnissen verwendeten An¬ 
gaben. 
1. Unter dem Ausdruck Mutt versteht Man im 
ganzen Urbar, ob1 es sich um Höfe, Huben oder um die 
Getreidegilt handelt, „Hofmutt". Wenn man den 
Ausdruck „Losmutt" findet, so bezeichnet er ein 
größeres Getreidemaß („die sind merer") 
2. Unter dem Ausdruck Metzen ist Kasten¬ 
metzen zu verstehen, das ist wohl das Getreidemaß, 
wie es beim Kasten in Burghausen Verwendung 
findet. 
3. Als Zins oder Urbarpfennige gelten die 
Oettinger Pfennige. 
4. Das „Schlachtfchwein" soll einen Wert ‘ 
von 3 Schillingen haben. Das „D rischro et-Schwein'' 
(= d reigeteiltes) wird mit d ritthalb es und 30, ein 
„Viertelschwein" mit dritthalbes und 20 (Pfennige) 
gewertet. 
5. Unter Metzen, die „vastmuez gelten", ist die 
„gemisseid von Hafer und Gerste" zu verstehen (Ge¬ 
menge von Hafer und Gerste). 
Im Urbar von 1581 werden die Getreideabgaben 
nach dem Weitharter Maß angegeben und gleich¬ 
zeitig umgerechnet auf das Landshuter Maß, 
1 Müttl Korn Weisharter Maß> sind = 6y2 Metzen und 
1 % Vierling Landshuter Maß.. 5 Müttl Weil- 
harter Maß betrugen 1 Schlaff, 14 Metzen, 3i/Z 
Vierling Landshuter Maß. Das Landshuter Schaff 
ist geteilt in 20 Metzen. 4 Kastenmetzen Gerste Weit- 
harter Maß sind 1 Metzchr und! 1 Vierling Landshuter 
Maß. 
9. Die herzoglichen Güter der (BemetndeSchroand 
Die Grundlage für die nachfolgenden Ausführun¬ 
gen bildet das Urbar vom Jahre 1581.
	        
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