Volltext: Diplomatische Geheimakten aus russischen, montenegrinischen und sonstigen Archiven (Band II 1929)

serbischen Trappen kann sicherlich nicht einmal Gegenstand 
einer Frage sein. Es versteht sich von selbst, daß Serbien das 
volle Recht hat, dort nicht nur seine Trappen zu belassen, sondern auch 
zu verstärken. Die Frage kann nur bezüglich der Räumung der an Alba¬ 
nien fallenden Gebiete gestellt werden. Unseres Erachtens darf diese 
Räumung nicht vom serbischen Standpunkt aus angesehen werden, son¬ 
dern nur von dem des Interesses an der Aufrechterhaltung der Ordnung 
und Sicherheit, die bis jetzt nur durch die Anwesenheit der Besatzangs¬ 
truppen garantiert werden. Wollte man Serbien zur Räumung auffor¬ 
dern, bevor die Frage des albanischen Regimes auch nur angeschnitten 
worden ist, so würde man den Mächten eine schwere Verantwortung auf¬ 
laden. Wenn also die Räumung noch nicht ausgeführt werden kann, so 
hat Serbien damit gar nichts zu tun. Alle diese Erwägungen zwingen uns 
nochmals auf die dringende Notwendigkeit zurückzukommen, soviel wie 
möglich die Lösung dieser Frage zu beschleunigen. Wir nehmen gern 
den Vorschlag einer Unterkommission, von der Sie sprechen, an. Bitte 
besprechen Sie dies mit Grey und Cambon. 
Sasonow. 
Nr. 793. 
Graf Berchtold an Graf Mensdorff in London. *) 
Telegramm. Wien, 28. April 1913. 
Ich telegraphiere an die k. u. k. Botschaften in Berlin, Paris, Rom und 
St. Petersburg wie folgt: 
„Die von uns ins Auge gefaßte Eventualität der Übergabe Skutaris ist 
nunmehr eingetreten. 
Daß dieselbe trotz der in Cetinje abgegebenen ausdrücklichen Erklä¬ 
rungen der Vertreter der Großmächte und ungeachtet.der in den monte¬ 
negrinischen Wässern versammelten internationalen Flotte von Monte¬ 
negro erzwungen wurde, macht die unerhörte Ignorierung 
des Willens Europas seitens Montenegros vor aller Welt 
offenkundig. Hierdurch erscheint das Ansehen der beteiligten 
Mächte in solchem Grade verletzt, daß wir von keiner derselben ein ruhi¬ 
ges Hinnehmen eines solchen Affronts voraussetzen und jedenfalls für 
unseren Teil entschlossen sind, denselben nicht ohne Remedur zu lassen. 
Es ist somit zur unabweislichen Notwendigkeit geworden, daß die 
Großmächte ohne jeden Verzug mit einer energischen Aktion einsetzen, 
um ihr verletztes Ansehen voll wiederherzustellen und die von ihnen ge¬ 
faßten Beschlüsse nunmehr endlich durchzusetzen. 
x) Österreichisches Rotbuch igi3, Nr. 458, S. 235. 
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