serbischen Trappen kann sicherlich nicht einmal Gegenstand einer Frage sein. Es versteht sich von selbst, daß Serbien das volle Recht hat, dort nicht nur seine Trappen zu belassen, sondern auch zu verstärken. Die Frage kann nur bezüglich der Räumung der an Alba¬ nien fallenden Gebiete gestellt werden. Unseres Erachtens darf diese Räumung nicht vom serbischen Standpunkt aus angesehen werden, son¬ dern nur von dem des Interesses an der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit, die bis jetzt nur durch die Anwesenheit der Besatzangs¬ truppen garantiert werden. Wollte man Serbien zur Räumung auffor¬ dern, bevor die Frage des albanischen Regimes auch nur angeschnitten worden ist, so würde man den Mächten eine schwere Verantwortung auf¬ laden. Wenn also die Räumung noch nicht ausgeführt werden kann, so hat Serbien damit gar nichts zu tun. Alle diese Erwägungen zwingen uns nochmals auf die dringende Notwendigkeit zurückzukommen, soviel wie möglich die Lösung dieser Frage zu beschleunigen. Wir nehmen gern den Vorschlag einer Unterkommission, von der Sie sprechen, an. Bitte besprechen Sie dies mit Grey und Cambon. Sasonow. Nr. 793. Graf Berchtold an Graf Mensdorff in London. *) Telegramm. Wien, 28. April 1913. Ich telegraphiere an die k. u. k. Botschaften in Berlin, Paris, Rom und St. Petersburg wie folgt: „Die von uns ins Auge gefaßte Eventualität der Übergabe Skutaris ist nunmehr eingetreten. Daß dieselbe trotz der in Cetinje abgegebenen ausdrücklichen Erklä¬ rungen der Vertreter der Großmächte und ungeachtet.der in den monte¬ negrinischen Wässern versammelten internationalen Flotte von Monte¬ negro erzwungen wurde, macht die unerhörte Ignorierung des Willens Europas seitens Montenegros vor aller Welt offenkundig. Hierdurch erscheint das Ansehen der beteiligten Mächte in solchem Grade verletzt, daß wir von keiner derselben ein ruhi¬ ges Hinnehmen eines solchen Affronts voraussetzen und jedenfalls für unseren Teil entschlossen sind, denselben nicht ohne Remedur zu lassen. Es ist somit zur unabweislichen Notwendigkeit geworden, daß die Großmächte ohne jeden Verzug mit einer energischen Aktion einsetzen, um ihr verletztes Ansehen voll wiederherzustellen und die von ihnen ge¬ faßten Beschlüsse nunmehr endlich durchzusetzen. x) Österreichisches Rotbuch igi3, Nr. 458, S. 235. 4oo