Volltext: Festschrift zur 700 Jahr-Feier des Marktes Ottensheim a/Donau

Daß für diese beiden Städte im wesentlichen derselbe Taris an¬ 
geordnet war, ist schon aus der Erwägung heraus äußerst wahrschein¬ 
lich, daß der Herzog, weil diese so nahe aneinander gelegenen Städte 
landesfürstlicher Besitz waren, dessen wirtschaftliches Gedeihen auch 
der herzoglichen Kasse zugute kam, eine durch verschiedenartige Privi- 
legisierung hervorgerufene Konkurrenz der beiden hintanhalten und 
ihnen die Borteile des Donauhandelsverkehres gleichmäßig zukommen 
lassen, die Erreichung des größeren Umsatzes aber dem Wetteifer der 
beiderseitigen Bürger überlassen mußte. 
Beiden Städten erwuchs nun seit 1222 in der passauischen Stadt 
Eferding eine unbequeme Konkurrentin.30) Wohl um dieser entgegenzu¬ 
arbeiten und um den Berkehr in dem großen Gebiet der Herrschaft 
Wachsenberg, welcher sonst vielleicht nach Eferding gravitiert hätte, 
für sich auszunützen, nahm der Herzog, seit dem Tode des letzten Grieß- 
bach-Waxenbergers 1221 Eigentümer von Ottensheim, die Gelegen¬ 
heit wahr, im Eserdinger Becken einen eigenen Handelsplatz zu er¬ 
richten. Doch auch hier mußte er Rücksicht aus Enns und Linz nehmen 
und so richtete er in dem schon bestehenden Markt eine Maut- und 
Zollstation ein, deren Taris er dem der beiden Städte anglich. So 
bildeten nach der Absicht des Herzogs Leopold VI. seine drei Donau¬ 
orte eine wirtschaftliche Einheit, in welcher Handel und Wandel nach 
denselben Grundsätzen geregelt waren. 
Wie der Maut- und Zolltarif um 1228 beschaffen war, ist uns 
leider nicht bekannt, da sich einschlägige Rachrichten aus dieser Zeit 
nicht erhalten haben. Bielleicht war damals noch die Ordnung Herzog 
Otakars von 1191 in Krast, doch jedenfalls mit gewissen Abände¬ 
rungen, welche zur Bermeidung gegenseitiger Störungen der Märkte 
zu Enns und Linz notwendig gewesen wären. Des allgemeinen Inter¬ 
esses halber möge hier der wesentliche Inhalt der Urkunde Platz finden, 
wobei vorausgeschickt sei, daß die Urkunde ausdrücklich die gleich¬ 
mäßige Behandlung der Kaufleute aus Regensburg, Köln, Aachen und 
Kulm, sowie die unveränderten Sähe für die aus Maastricht (in Hol¬ 
land) und noch weiter her festsetzte: 
„Schiffe, die am Borabend von Maria Berkündigung nach Enns 
kamen, durften weiterfahren, später eintreffende mußten bis zur Be¬ 
endigung des Jahrmarktes verweilen, welcher vom Montag in der 
Bittwvche begann und am Pfingstfamstag schloß. Doch durfte von 
diesen Schiffen - nichts eingehoben werden. Es konnten aber Schiffe 
mit Wein und Lebensmitteln bis Georgi (24. April) vorüberfahren, 
späterhin mußten auch sie verbleiben. Rach bem Markt wurden die 
beladenen Schiffe von der Behörde beschaut und von jedem Zentner 
Ware 12 Pfennige eingehoben. Während des Jahrmarktes einge¬ 
troffene Getreide- und Weinschiffe zahlten für jeden Mut Getreide 
und Fuder Wein 12 Pfennige. Rach dem Ende des Jahrmarktes 
mußte für jede Ware am Ufer pro Lastwagen 12 ß erlegt werden. 
Die Brückenmaut betrug 16 Pfennige pro Wagen; der mitreisende 
Kaufmann war frei; ging er aber ohne Wagen über bie Brücke, so 
30) Lahusen, Städte, 6. 42 f. 
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