Volltext: Festschrift zur 700 Jahr-Feier des Marktes Ottensheim a/Donau

vorstand, der nunmehr zum Marktrichter erhoben wurde, mit der 
niederen Gerichtsbarkeit belehnte. Eine eigene Beurkundung dieser 
Vorgänge war — wie die Beispiele von Linz, Steyr und Wels zeigen^ 
— nicht erforderlich, erstens, weil der Borgang öffentlich vollzogen und 
somit „orts- und landeskundig" wurde, zweitens, weil dies im Bereiche 
des herzoglichen Eigentumes geschah, in welchem der Herzog jederzeit 
solche Beifügungen treffen und wieder abändern konnte. 
Anders aber lagen die Dinge hinsichtlich der Bitte um Privilegien. 
Hier muhte der Herzog Rücksicht nehmen auf seine beiden Städte und 
zuerst deren allfällige Einwendungen, Bedenken und Wünsche an¬ 
hören. Offenbar hat er dies nun auch getan. Denn nicht sogleich hat 
er seine diesbezügliche Urkunde ausgestellt. Er reiste vielmehr erst 
weiter nach Linz und Mauthausen—Enns und hat mit den Vertretern 
der Städte verhandelt, wozu er wohl auch Bertreter von Ottensheim 
mitgenommen hatte. Erst nach Abschluß der Behandlungen und Sicher¬ 
stellung der Zustimmung der Ennser und Linzer hat er von Grein aus 
seine Entschließung kundgetan, die Bürger von Ottensheim hinsichtlich 
der Handhabung von Maut und Zoll grundsätzlich jenen von Enns und 
Linz gleichzustellen, wobei die Durchführung teils den landesfürstlichen 
Beamten, teils den Interessenten vorbehalten blieb. 
So ist diese Urkunde für Ottensheim in mehrfacher Hinsicht von 
grundlegender Bedeutung geworden. Indem sie ein geordnetes, 
selbständig verwaltetes Gemeinwesen voraussetzte, hat sie dem Markt¬ 
charakter Ottensheim wenigstens mittelbar Anerkennung gewährt: 
Ottensheim ist damit zu einem landesfürstlichen Markt mit 
eigener Verwaltung und Gerichtsbarkeit mit Richter, Rat, einem da¬ 
zugehörigen Gebiet, dem Burgfried, und dem Rechte zur Abhaltung 
von Märkten geworden. Dadurch erst hat der Markt einen öffentlich- 
rechtlichen Charakter erhalten. Zum zweiten wurde hier eine Maut¬ 
stelle errichtet, welche — wenigstens für gewisse Zeiten — die vorüber¬ 
fahrenden Kaufleute zwang, anzulegen und ihre Waren feilzubieten. 
Endlich wurde durch diese Maßnahmen der Berkehr für das Gebiet 
zwischen dem Windberg und dem Haselgraben hieher konzentriert, so 
daß auch außerhalb der Marktzeiten ein lebhafter Kleinhandel und Ge¬ 
werbebetrieb entstehen konnte. Damit war die Grundlage für das Auf¬ 
blühen Ottensheims gelegt. 
Die Blütezeit des Donauhandels war freilich bald vorüber. Das 
Bordringen der Türken gegen Westen und der Niedergang der Macht 
des byzantinischen Reiches einerseits, die Monopolisierung des Orient¬ 
handels durch Benedig anderseits drängten den Mest-Ostverkehr in die 
süd-nördliche Richtung ab und die Donau verödete allmählich. Aber 
wenn sich auch manche Hoffnungen und Erwartungen nicht erfüllt haben, 
so ist das schlichte Stück Pergament, das die Bürger bis heute in treuer 
Obhut noch in Ehren gehalten haben, auch jetzt noch die Grundlage 
ihrer Rechtsstellung. 
35) Lahusen, Städte, S. 33 ff., 37 ff., 43 ff. Die drei Städte haben über ihre 
Erhebung zur Stadt keine Urkunden erhalten. 
56) Mitis, Studien, 6. 11 ff. 
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