Volltext: Die Kämpfe im Baltikum nach der zweiten Einnahme von Riga

Anhang. 
Der Grenzschutz in Litauen von Ende Februar 
bis Ansang September 1919'). 
Karte 1, Skizzen 6 und 7. 
Die Lage in Litauen Ende Februar 1919. 
In Litauen waren von der ehemaligen 10. Armee das Landwehrkorps 
(Kommandierender General: General der Infanterie von Brietzke, Chef des 
Generalstabes: Oberstleutnant Brüggemann) und das Zusammengesetzte 
Reservekorps (Führer: Generalleutnant von Eberhardt, Chef des General¬ 
stabes: Major von Alten) zum Schutze der deutschen Ostgrenze zurück¬ 
geblieben. Seit dem 18. Februar unterstanden beide — nach Auflösung des 
Armee-Oberkommandos 10 — unmittelbar dem Armee-Oberkommando 
Grenzschutz Nord. Kriegsgliederung der beiden Korps nach dem Stande von 
Ende Februar siehe Anlage 3Z). 
Trennungslinie zwischen den beiden Korps war die Straße Daugi—Olita 
—Simno bis 6 km östlich dieses Ortes (Straße, Orte und Festungsbereich 
Olita zum Landwehrkorps). Die Grenze zum nördlich anschließenden 
Generalkommando z. b. V. 52 hin wurde durch die Linie Kiejdany 
(dieses selbst lag schon im Abschnitt des Zusammengesetzten Reservekorps) 
—Sredniki (am Niemen)—Lauf des Niemen bis zur Reichsgrenze gebildet. 
Als Demarkationslinie zwischen den deutschen und den sowjetrussischen 
Truppen wurde deutscherseits die Linie Morgiewicze (an der Dahn Wilna— 
Grodno)—Daugi—Bukance—Szaty—Szadow (Orte den Deutschen) be¬ 
trachtet. Die Russen hatten diese Linie zwar nicht anerkannt, sondern für 
das Gebiet von Olita eine weiter westlich gelegene Linie gefordert, doch war 
man deutscherseits nicht auf diese Forderung eingegangen; man hatte viel¬ 
mehr den russischen Vertretern eröffnet, daß jedes Vordringen der Bolsche- 
l) Schließt an an Band I der „Darstellungen aus den Nachkriegskämpfen deutscher 
Truppen und Freikorps": „Die Rückführung des deutschen Ostheeres", S. 128. 
*) Auch bei den Formationen, die noch Bezeichnungen der alten Armee trugen 
(45. Referve-Diviflon, 4. und 46. Landwehr-Division), handelte es sich um reine Frei¬ 
willigenverbände.
	        
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