Volltext: 160 Jahre Braucommune Freistadt

Dieser Briefs ist geben zu Wtenn an Samt Petrus, und 
Sanct Pauls Tag der Zwölfboten (das alte Wort für Apostel) 
nach Christi Geburth drey zehen hundert Jahr, und darnach in dem 
drey und fechzigifken Jahre, unseres Alters in dem Vier und zwain- 
zigisten und unseres Gewalts (d. i. Regierungszeit) in dem fünfften Jahre. 
Mir, der vorgenannt Herzog Rudolph sterben diesen Briest 
mit der Unterschrift unser selbst Kand". 
Wie groß ist dieser Wirtschaftsradius Meile? Zu Merians 
Zeiten (17. Jahrhundert) galt die Meile als Postmeile 7°58 km. Das 
Gebiet der Bannmeile der Stadt reichte gegen Norden bis Kerschbauin 
an die Landesgrenze^). Faktisch lasten sich auch an der Kand von 
zahlreichen vorliegendm Urkunden aus dem 18. Jahrhundert als 
Brauhäuser der nächsten Umgebung Freistadts nur nachweisen: Leopold 
schlag, Schenkenfelden, Kefermarkt, dort als Kofhandwerk beim Schloß. 
Das Brauen an sich war, wie schließlich alle Gewerbe, zuerst 
Kaushandwerk. Daß das Gewerbe bei den Orten, in denen infolge 
des damaligen Verkehres viele Fahrleute einstellten, zu Marktzeiten 
viele Fremde da waren, sich bald zum selbständigen (zünftigen) 
Handwerk entwickelte, ist einleuchtend. Im Land ob der Enns 
bestanden im 18. Jahrhundert 5 Handwerke der „Mälzer und Preuer". 
Wie aber z. B. neben dem sogenannten Lohn- (oder zünftigen) 
Handwerk des Brotbackens heute noch dieses Gewerbe in jedem 
Haushalt (als Haushandwerk) betrieben werden kann, so war es 
auch beim Bierbrauen. Das Recht, Bier zu brauen im eigenen 
Kaufe und auszuschenken („zu leutgöben") hatte jeder Freislädter 
Bürger, der innerhalb der Stadtmauern wohnte. Aus rein praktischen 
Gründen (nicht jeder war geschickt dazu oder hatte die Mittel oder 
die Zeit) wurde das Brauen jedoch nicht in den Bürgerhäusern 
betrieben, sondern in eigenen Brauhäusern. Die Bürger schütteten 
dort ein. 1525 bestanden in Freistadt 12 Brauhäuser, 1637 noch
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.