Volltext: Die Preisbildung im Kriege [Heft 1]

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Höchstpreis-Politik. 
Von Dr. Karl Thieß, Professor an der Handelshochschule Cöln. 
Der preis hat im Kriege seine Rolle getauscht. Er soll für die 
wichtigsten Gegenstände nicht mehr wie kn Frkedenszekten der Be 
herrscher des Marktes, der Regulator des Austausches, das Haupt 
streben der Wirtschaftenden und der entscheidende Ausdruck des Er 
folges sein. Die uns aufgezwungene Kriegswirtschaft hat längst 
verschollene Wirtschaftsformen und Auffassungen wieder zur Geltung 
gebracht, dem ganzen Wirtschaftsleben die Aufgabe des planmäßigen 
Dersorgens statt des Verdkenens zugewiesen. Das Wirtschaften ist 
aus einem Geschäft ein Amt geworden. Erzeugung und Verteilung 
aller wesentlichen Produkte haben nach nationalwirtschaftlichen Richt 
linien und Vorschriften, nicht nach der automatischen Lenkung durch 
die private Gewinnerwartung zu erfolgen. Der Preis dieser Pro 
dukte ist demgemäß zur Entlohnung einer kriegswirtschaftlichen 
Leistung fiir die Gesamtheit geworden und wird nach den Gesichts 
punkten der Angemessenheit öffentlich beurteilt und amtlich bemessen. 
Der Wirtschaftende kann sich seine preise nicht mehr aussuchen und 
beliebig ansetzen, sie auch nicht beliebig anbieten und gewähren. 
Statt der freien Marktpreise treten immer mehr amtliche Preis- 
setzungen auf: Zuerst gesetzliche Höchstpreise, auf deren Über 
schreitung besondere Strafen gesetzt sind. Diese sind in vielen Fällen 
nach dem Schlagwort „Höchstpreis wird Mindestpreis"' tatsäch 
lich zu allgemein bewilligten Taxpreisen geworden. Daneben 
erscheinen die von sachverständiger Seite festgestellten Richt 
preise (Angemessenheitspreise), deren Überschreitung öffentliche 
Mißbilligung und Verfolgung wegen Wuchers nach sich zieht. Die 
Beschlagnahme und öffentliche Bewirtschaftung wichtiger'Lebens 
mittel und Bedarfsstoffe durch staatliche Stellen oder mit Monopol 
rechten ausgestattete Verbände bringen amtlich festgesetzte oder ge 
nehmigte Ubernahmepreise mir sich. Bei Weitergabe dieser 
Waren in den Kleinverkehr werden ebenso feste Monopolpreise 
oder Verbandsprekse berechnet. Den unmittelbaren Abnehmern 
der Zentralstellen werden für die freihändige Weitergabe der Waren 
im Großhandel und Kleinhandel unter dem Einfluß der Behörden
	        
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