Volltext: Die Preisbildung im Kriege [Heft 1]

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rate zur Versorgung der Bevölkerung vorhanden sind'. Der Ge 
setzgeber denkt an Preissteigerungen, wie sie erfahrungsmäßkg jeder 
Krieg mit sich bringt, die auf spekulative oder unlautere Machen 
schaften Einzelner zurückgehen. Gegen diese will man nach dem sich 
ergebenden Bedürfnis unüberschreitbare Höchstpreise für bestimmte 
Gegenstände des täglichen Bedarfs festsetzen und dazu eine Aus 
nahme von den Grundsätzen der Gewerbefreiheit, ausdrücklich als 
Ausnahme für die Kriegszekt, schaffen. Die Begründung spricht 
von Taxen km Sinne der von Titel V der Gewerbeordnung be 
seitigten früheren, behördlich vorgeschriebenen Preise. 2n Wirklich 
keit schafft die Höchstpreksgesetzgebung nur obere Grenzen der Preis 
bildung und will nicht, daß die Höchstpreise kn allen Fällen zu Nor 
malpreisen werden. 
Der Gesetzgeber sprach sich weiter dahin aus, daß, wenn er 
mit den Höchstpreisen die gewünschte Wirkung und Sicherung er 
zielen und Umgehungen ausschließen wollte, er alle Gegenstände des 
täglichen Bedarfs treffen müßte, ob sie nun im Marktverkehr, in 
Läden oder sonstwie gehandelt würden. Er dachte in erster Reihe an 
die Gegenstände des Wochenmarktverkehrs, ferner an Waren wie 
Konserven, Reis, geräucherte und getrocknete Lebensmittel, die über 
wiegend im Laden- und Großverkehr gehandelt werden, auch an 
Futtermittel und rohe Naturerzeugnisse, unter letzteren alle Früchte 
und alles-Vieh einbegriffen. Schließlich wurden die Heiz- und 
Leuchtstoffe ihrer Wichtigkeit wegen ausdrücklich eknbezogen. 
Hinsichtlich der prekshöhe nahm der Gesetzgeber in diesem 
Zeitabschnitt „angemessene preise' in Aussicht, die in der Natur der 
wirtschaftlichen Verhältnisse, also in den Mengen von Vorrat und 
Bedarf begründet waren. Die Höchstpreise sollten die Versorgung 
der Bevölkerung zu diesen angemessenen Preisen sicherstellen, aber 
nicht nur das Interesse der konsumierenden Bevölkerung berück 
sichtigen, ihr den Ankauf des täglichen Bedarfs ermöglichen, sondern 
auch der infolge der besonderen Kriegsumstände schwierigen Lage der 
Produzenten und Händler gebührend Rechnung tragen. Dem Ver 
käufer sollte ein den Verhältnissen angemessener Nutzen verbleiben,- 
sonst, so sprach es die Begründung des Höchstpreisgesetzes aus, wird 
man den Verkauf lähmen und damit unter Umständen Schlimmeres 
herbeiführen, als man durch die Festsetzung von Höchstpreisen ver 
hindern will. 
Diese wirtschaftlich-politisch wichtige Begründung zeigt die 
Ziele, die das Reich in dem ersten Abschnitt der Höchstpreispolitik, 
der für die große Mehrzahl der Erzeugnisse mit dem ersten Kriegs 
jahre zusammenfällt, verfolgt hat. Es wurde nicht wie kn krkegerkscben
	        
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