Volltext: Die Sozialversicherung und die Christlichsoziale Partei

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ständigen bereits d ur.ch eine n u r f ü n f j ä h r i g e 
E i n zahl u n g erworben werden. Überdies steht es 
den Selbständigen frei, sich bereits vom 55. Lebens 
jahre ab im Wege der Versicherung von Mehr 
leistungen eine Altersrente zu sichern. Auf diesem 
Wege hat das Gesetz sowohl den besonderen Bedürf 
nissen der Selbständigen, wie jenen der Arbeiter 
Rechnung getragen "und etwas geschaffen, was nach 
keiner Seite überlastet und doch den dringendsten Be 
dürfnissen vollauf genügt. 
Die Leistlingen der Altersversicherung. 
Der Arbeiter erhält mit dem vollendeten 
65. Jahre die Altersrente. Wird er vor dieser Zeit 
invalid, so erhält er die Invalidenrente. 
Der Selbständige (Gewerbetreibende, Klein 
händler und Landwirt) erhält mit dem 65. Jahre die 
A 11 e r s r e n t e. Den H i n t e r b 1 i e b e 11 e n wird 
eine einmalige Kapitalsabfertigung gewährt. Weib 
liche Versicherte erhalten bei Verheiratung die von 
ihnen eingezahlten Beiträge zurück. 
Die Höhe der Renten beträgt in jedem Falle ohne 
Rücksicht auf die früher erwähnten Mehrleistungen 
a) bei dem Arbeiter 
nach 
nach 
bei einem Wochen 
30 Jahren 
40 Jahren 
lohn zwischen 
9-60 und 
14*40 
K 
288 K 
324 K 
bei einem Wo che 11- 
lohn zwischen 
14.40 „ 
24.— 
n 
354 K 
402 .. 
zwischen 
24'— % 
36' — 
•>) 
420 K 
O 
OO 
Bei einem Wochen 
lohn von mehr als 
36*— 
486 K 
586 „ 
b) bei dem Selbständigen 
beträgt der Anspruch nach 30 Jahren 222 K, nach 
40 Jahren 246 K. Werden freiwillig höhere Einzah 
lungen gemacht, so erhöht sich natürlich die Rente ent 
sprechend den Mehrleistungen.
	        
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