Volltext: Die Sozialversicherung und die Christlichsoziale Partei

Die Wochenbeiträge der Arbeiter 
schwanken je nach dem Lohn zwischen 6 h und 36 h. 
Einen gleichen Betrag muß auch der Unternehmer 
(Dienstgeber) auslegen. 
Vor Erlangung eines Rentenanspruches ist eine 
W artez ei t zurückzulegen. Sie beträgt für die In 
validenrente der Arbeiter wie für die Altersrente der 
Selbständigen 200 Beitragswochen (vier bis fünf 
Jahre), für die Altersrente der Arbeiter dagegen 
30 Jahre. Eine Übergangsbestimmung kürzt 
aber für den Anfang diese Zeit auf ebenfalls 200 Bei 
tragswochen. 
Falls durch längere Zeit nicht gezahlt wird, so er 
lischt die Anwartschaft. Diese Bestimmungen sind 
jedoch möglichst milde gehalten. 
Durch die angeführten Beiträge sind aber die 
Kosten der Alters- und Invaliditätsrenten noch nicht 
gedeckt. Es leistet dazu der Staat aus öffentlichen 
Mitteln zu jeder Rente einen fixen Beitrag von 90 K. 
Aufbau der Organisation. 
Als unterste Stelle für die gesamte Sozialversiche 
rung dient die Bezirksstelle, in welcher Selb 
ständige, Arbeiter und Unternehmer mit je einem 
D r i 11 e 1 vertreten sind. Die beiden letzteren werden 
aus den Vorständen der Krankenkassen gewählt, die 
Vertreter der Selbständigen bis zur Feststellung eines 
AVahlmodus über Vorschlag der Landesausschüsse er 
nannt. 
Die Zuerkennung des Rentenanspruches geschieht 
durch eine Rentenkommission. Diese besteht aus drei 
Mitgliedern; aus dem vom Staate ernannten Vorsitzen 
den und zwei Gewählten; und zwar bei den Selbstän 
digen aus einem Selbständigen und einem Unternehmer, 
bei den Arbeitern aus einem Arbeiter und aus einem 
Unternehmer. Weiters sind zur Verwaltung Landes 
stellen und in Wien eine Zentralstelle gedacht. Bei allen 
diesen Stellen wird die Verwaltung durch gewählte
	        
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