Volltext: Die Geschichte des jüdischen Volkes in Europa (5, Europäische Periode ; Das späte Mittelalter ; 1927)

Die kleineren Zentren und Kolonien im XIII. Jahrhundert 
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regeln war es den Juden gestattet, jede beliebige Ware, auch Lebens 
mittel, bei den Christen zu kaufen oder ihnen zu verkaufen (Art. 37). 
Alle diese Rechte und Privilegien sollten nach dem Willen des Fürsten 
Boleslaw und mit Zustimmung der höchsten Staatswürdenträger: des 
Woiwoden, der Grafen und „vieler Barone unserer Länder“, die im 
Jahre 1264 zusammen mit ihm den Erlaß in Kalisch unterzeichnet 
hatten, für alle Zeiten in ungeminderter Kraft und Geltung bleiben. 
Die den polnischen Juden verliehene Freiheitscharte konnte den 
Torwächtern der katholischen Landeskirche nicht gleichgültig blei 
ben. Ein Staatsakt, in dem die Kirchenkanons fast gänzlich außer 
acht gelassen waren, erschien gleichsam als eine Herausforderung 
gegen die Geistlichkeit. Die Kleriker versäumten anscheinend nicht, 
über die den „Feinden des Christentums“ gewährten Vorrechte in Rom 
Bericht zu erstatten und zugleich auf die großen Gefahren des jüdi 
schen Einflusses in ihrem Lande hinzuweisen, wo die kirchliche Hier 
archie dem Kampfe mit der weltlichen Gewalt noch nicht gewachsen 
war. Rom war nun der zwischen dem Freibrief des polnischen Für 
sten und den gleichartigen Erlassen des österreichisch-böhmischen Kö 
nigs Ottokar und des ungarischen Königs Bela bestehende Zusammen 
hang keineswegs entgangen, und so erweckte die sich immer mehr 
ausbreitende Toleranzpolitik der katholischen Herrscher den Juden 
gegenüber den stärksten Unwillen des Papstes Clemens IV. Als er 
daher im Jahre 1265 den Kardinallegaten Guido nach Österreich 
und Polen mit dem Auftrag „zu zerstören und aufzubauen“ entsandte 
(oben, § 2 4), wurden ihm auch in bezug auf die Juden unzweideutige 
Instruktionen mit auf den Weg gegeben. Im Februar des Jahres 1267 
berief der Legat in Breslau eine Versammlung des polnischen Klerus 
der Gnesener Diözese, zu der neben einem Teil Schlesiens auch 
das großpolnische Fürstentum des Boleslaw von Kalisch gehörte. 
Von den vierzehn Entschließungen dieser Synode waren fünf 
den Juden gewidmet. Sie enthielten ein ausführliches Reglement, in 
dem die üblichen von den Kirchenkonzilen proklamierten antijüdi 
schen Vorschriften noch erheblich verschärft waren. Die diesem Regle 
ment zugrunde liegenden Motive wurden in einem seiner Artikel mit 
aller Offenheit zum Ausdruck gebracht: „In Anbetracht dessen, daß 
Polen auf dem Boden des Christentums eine neue Anpflanzung dar 
stellt (in corpore christianitatis nova plantatio), steht zu befürchten, 
daß sich die christliche Bevölkerung hier, wo die christliche Religion
	        
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