Volltext: Der Inn-Salzachgau 41/42. Heft 1937 (41/42. Heft / 1937)

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Firmungs- und Totenbüchern und eines Buches über den 
Seelenstand der Psarrei (Liber siatus animarum) 00t 12 . 
Von den Beschlüssen des Konzils und gleichzeitiger oder 
sogar schon vorausgegangener Diözesansynoden bis zur Ver 
wirklichung im Einzelfall war freilich meistens ein sehr 
weiter Weg. Nur allzuoft bedurfte es wiederholter und 
eindringlicher Mahnungen anläßlich der Pfarrvisttationen, um die 
Geistlichen zur Durchführung der wohlgemeinten Bestimmungen 
über die Matrikelführung anzuhalten. Wenn man sich vor Au 
gen stellt, daß die Reorganisation der katholischen Kirche in 
weiten Gebieten — auch des heutigen Bayern — Jahrzehnte 
erforderte und sich teilweise bis zum Beginne des 30 jährigen 
Krieges hinzog, so wird man über den späten Anfang so vieler 
Pfarrbücher nicht so sehr erstaunt sein. 
Erst von etwa 1600 ab vergrößert sich langsam die an 
fangs so winzige Anzahl katholischer Matrikeln. Bruchstücke 
vortridentinischer Bücher sind noch bei St. Stephan in Wien 
(1)42—1)57) 13 erhalten; das Eheregister in der alten Reichs 
stadt Überlingen am Bodensee beginnt 1)6), dasjenige der 
Dompfarrei Würzburg 1)60. Im allgemeinen macht man auch 
12 ) Nach dem Rituale Romanum (tit. XII c. 6) ist bei dem Seelen 
standsregister (Familienbuch) an eine Aufnahme der Familien nach Straßen 
und Häusern mit Angabe der Eltern, der Kinder, der Hausangestellten, 
ferner mit Angabe des Alters, des Empfangs der 1. heiligen Kommunion 
und der Firmung gedacht. Durch spätere bischöfliche Verordnungen wurden 
in manchen Diözesen genaue Bestimmungen über die Anlage eines Seelen 
standsregisters oder Familienbuches getroffen. In dem i. I. 1822 heraus 
gegebenen Formular eines Erzbisch. Visitations-Protokolls für die Pfarreien 
des Münchener Erzbistums ist unter Nr. V „Schriftliche Amtsführung" 
neben dem Tauf-, Trauungs-, Sterbe- und Firmungsbuch auch das „Seelen- 
und Familienbuch" als Gegenstand der Untersuchung aufgeführt. (Generalien 
sammlung I, 62.) In einem Erlaß des Münchener Ordinariats vom 
Jahre 1845 wurde die fortwährende Evidenthaltung der Familienbücher 
und, soweit solche nicht vorhanden waren, ihre Herstellung ausdrücklich 
befohlen und ein „Exemplificirtes Formular" eines einfachen Familienbuches 
angefügt. (Generaliensammlung I, 611.) In Württemberg werden Fami 
lienregister seit 1808 geführt und zwar bis 1875 bei den Pfarrämtern, 
feit 1876 bei den Standesämtern. In Tirol sind Familienbücher schon 
seit langer Zeit üblich. Der Pustertaler Pfarrer Johann Schöpf (+ 1895 
in Silz in Tirol) nennt in seiner Schrift „Freuden und Leiden eines Land 
geistlichen" (Innsbruck 1859/60) dieses von ihm mit besonderer Sorgfalt 
geführte Buch „eine neue Art von Herbarium^. Vgl. auch Hupskens S 47 f. 
13 ) Franz S. 39.
	        
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