Full text: Der Inn-Salzachgau 41/42. Heft 1937 (41/42. Heft / 1937)

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sicherlich kein Zufall, daß an der Spitze zunächst die Schweiz 
marschiert, die bereits früh bekenntnismäßig gemischte Bevöl 
kerung aufwies, und gleichzeitig in vielen Reichsstädten Schwabens 
und Frankens? die Matrikelführung einsetzt. Die planmäßige 
Einführung der Pfarrmatrikeln in den Landsprengeln förderten 
um die Mitte des 16. Jahrhunderts zahlreiche Kirchenordnungen 
der protestantischen Landesherr^. Hier berührten sich schon 
bevölkerungspolizeiliche Gründe mit kirchlichen Zwecken, da 
der weltlichen Obrigkeit in steigendem Maße an der statistischen 
Erfassung der Untertanen, nicht zum wenigsten zur Klärung 
rechtlicher Fragen, lag'". 
Für die katholische Kirche ordneten schon in der ersten 
Hälfte des 16. Jahrhunderts einzelne Diözefanfynoden die 
Führung der Pfarrmatrikeln an, so Hildesheim 1539, Augs 
burg 1548". Eine einheitliche Anordnung für die Gesamtkirche 
erging aber erst durch das Konzil von Trient. Die im Rahmen 
des Kampfes gegen die heimlichen Ehen getroffene Verfügung 
der festen Eheschließungsform und gleichzeitiger Eintragung in 
ein Verzeichnis (Sess. XXIV cap. l vom 11. November 1563) 
rief als erste die Trauungsregister ins Leben. Ebenso ordnete das 
Konzil die Taufverzeichnisse (8ess. XXIV cap 2) an. Weitere 
Bestimmungen brachte das 1614 von Papst Paul V. veröffent 
lichte Rituale Romanum. Es schrieb auch die Führung von 
°) Busch <5. 54 ff. 
7 ) Die evang. Pfarrmatrikeln der Reichsstadt Nürnberg z. B. be 
ginnen bereits 1524. 
8 ) Franz 2. 30 ff. 
9 ) z. B. 1533 für Brandenburg-Ansbach mit Nürnberg; vgl. Vogt 
herr <3. 6. — Württemberg 1543 und 1559, Anhalt 1548, Kurfachfen und 
Pfalz-Zweibrücken 1557, Pfalz Neuburg 1554, Braunfchweig 1569 usw. 
10 ) Ein treffliches Beispiel bietet die Vorrede zum ersten Taufbuch 
der evang.-luth. Pfarrei zu den Barfüßern in Augsburg (Beginn 1607): 
Anläßlich eines Prozesses um die Volljährigkeit eines Bürgerfohnes, dessen 
genaues Alter mangels pfarrlicher Aufzeichnungen nicht zu ermitteln war, 
ordnete damals der Stadtpfleger Markus Welfer die Führung von Tauf 
büchern an „auf das man sich inskünftige notwendigen berichts darauß zu 
erholen haben möchte". 
n ) Auf der Diözefanfgnode zu Augsburg vom Jahre 1548 wird 
die Führung eines Registers über Taufen, Eheschließung, Erfüllung der 
Osterpflicht und Begräbnis mit der bezeichnenden Wendung begründet: 
Haec enim diligentia cum ad multa utilis tum vero ad haec praecipue, 
ut pastoribus ovium suarum ratio melius constet. Vgl. Sägmüller S. 224. 
Die offizielle Einführung der Pfarrbücher erfolgte in manchen Diözesen 
viel später.
	        
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