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Bayerische Familiennamen
und Rechtsgeschichte.
Von Dr. Ludwig Leis;, Passau.
(Schluß.)
Der Domänenverwaltung gehörte in Barern auch
der Baumeister an. Dieser war in Wirtschaften aller
Art, wo kein eigentlicher Bauer an der Spitze stand (z. B.
Pfarrhöfen, klösterl. Meiereien) der erste leitende Knecht
(Schm I, 186) ebenso wie der an anderer Stelle bereits
ausführlich behandelte Hofmann (Ori 4, 1692/3).
Zur unteren Verwaltungstätigkeit gehört auch die
Polizei in einem weiteren Sinn. Ihre deutlichste Aus
strahlung ist im Mittelalter nicht so fast die Sichcrheits-,
wie die Gewerbepolizei, d. h. jene Tätigkeit des Staates
oder der Gemeinden, ein unredliches Verhalten der Zunft
genossen gegenüber den Kunden oder einander, den sog.
unlauteren Wettbewerb zu verhüten. Da ist zunächst der
Schauer. Er hat als visitator (Fi 5, 721/2) Harnisch,
Maas; und Gewicht zu beschauen (MB 8, 301), die Be
schau wird aber dann ausgedehnt auf Bier, Wein, Fleisch
usw., aber auch Keller und Feuerstätte (Schm II, 350).
Der Schauer ist daher der Gewerbepolizeibeamte schlecht
hin, der mitunter der Wehrhaftigkeit des Volkes und der
Baupolizei zu dienen hatte und manchmal den heutigen
Schätzern entsprach (vgl. MB 36 b, 262). Der Name
Schauer selbst scheint früh nicht mehr gebraucht worden zu
sein: er ist dem Schrifttum unbekannt. In den Quellen
heißt er vielfach Beschauer (z. B. MO Nekr. 4, 246 ff.)
und bezeichnet den Richter, also einen ganz anderen Be
amten (vgl. MB 11, 305). Der Schauer ist auch sehr
früh schon in die Familiennamen eingegangen. 1173 wird
er erstmals als solcher erwähnt (MB 11, 87), seit dem
Beginn des 14. Jahrh, ist er ganz allgemein (vgl. Rb 6,
141,. MB 5, 93 ff.), seit 1354 sind Schauer Bürger von
(Murnau MB 10, 115), seit 1423 von Nabburg (MB 26,