1 Bayerische Familiennamen und Rechtsgeschichte. Von Dr. Ludwig Leis;, Passau. (Schluß.) Der Domänenverwaltung gehörte in Barern auch der Baumeister an. Dieser war in Wirtschaften aller Art, wo kein eigentlicher Bauer an der Spitze stand (z. B. Pfarrhöfen, klösterl. Meiereien) der erste leitende Knecht (Schm I, 186) ebenso wie der an anderer Stelle bereits ausführlich behandelte Hofmann (Ori 4, 1692/3). Zur unteren Verwaltungstätigkeit gehört auch die Polizei in einem weiteren Sinn. Ihre deutlichste Aus strahlung ist im Mittelalter nicht so fast die Sichcrheits-, wie die Gewerbepolizei, d. h. jene Tätigkeit des Staates oder der Gemeinden, ein unredliches Verhalten der Zunft genossen gegenüber den Kunden oder einander, den sog. unlauteren Wettbewerb zu verhüten. Da ist zunächst der Schauer. Er hat als visitator (Fi 5, 721/2) Harnisch, Maas; und Gewicht zu beschauen (MB 8, 301), die Be schau wird aber dann ausgedehnt auf Bier, Wein, Fleisch usw., aber auch Keller und Feuerstätte (Schm II, 350). Der Schauer ist daher der Gewerbepolizeibeamte schlecht hin, der mitunter der Wehrhaftigkeit des Volkes und der Baupolizei zu dienen hatte und manchmal den heutigen Schätzern entsprach (vgl. MB 36 b, 262). Der Name Schauer selbst scheint früh nicht mehr gebraucht worden zu sein: er ist dem Schrifttum unbekannt. In den Quellen heißt er vielfach Beschauer (z. B. MO Nekr. 4, 246 ff.) und bezeichnet den Richter, also einen ganz anderen Be amten (vgl. MB 11, 305). Der Schauer ist auch sehr früh schon in die Familiennamen eingegangen. 1173 wird er erstmals als solcher erwähnt (MB 11, 87), seit dem Beginn des 14. Jahrh, ist er ganz allgemein (vgl. Rb 6, 141,. MB 5, 93 ff.), seit 1354 sind Schauer Bürger von (Murnau MB 10, 115), seit 1423 von Nabburg (MB 26,