Volltext: Der Inn-Salzachgau Sonderheft 1936 (Sonderheft / 1936)

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Bayerische Familiennamen 
und Rechtsgeschichte. 
Von Dr. Ludwig Leis;, Passau. 
(Schluß.) 
Der Domänenverwaltung gehörte in Barern auch 
der Baumeister an. Dieser war in Wirtschaften aller 
Art, wo kein eigentlicher Bauer an der Spitze stand (z. B. 
Pfarrhöfen, klösterl. Meiereien) der erste leitende Knecht 
(Schm I, 186) ebenso wie der an anderer Stelle bereits 
ausführlich behandelte Hofmann (Ori 4, 1692/3). 
Zur unteren Verwaltungstätigkeit gehört auch die 
Polizei in einem weiteren Sinn. Ihre deutlichste Aus 
strahlung ist im Mittelalter nicht so fast die Sichcrheits-, 
wie die Gewerbepolizei, d. h. jene Tätigkeit des Staates 
oder der Gemeinden, ein unredliches Verhalten der Zunft 
genossen gegenüber den Kunden oder einander, den sog. 
unlauteren Wettbewerb zu verhüten. Da ist zunächst der 
Schauer. Er hat als visitator (Fi 5, 721/2) Harnisch, 
Maas; und Gewicht zu beschauen (MB 8, 301), die Be 
schau wird aber dann ausgedehnt auf Bier, Wein, Fleisch 
usw., aber auch Keller und Feuerstätte (Schm II, 350). 
Der Schauer ist daher der Gewerbepolizeibeamte schlecht 
hin, der mitunter der Wehrhaftigkeit des Volkes und der 
Baupolizei zu dienen hatte und manchmal den heutigen 
Schätzern entsprach (vgl. MB 36 b, 262). Der Name 
Schauer selbst scheint früh nicht mehr gebraucht worden zu 
sein: er ist dem Schrifttum unbekannt. In den Quellen 
heißt er vielfach Beschauer (z. B. MO Nekr. 4, 246 ff.) 
und bezeichnet den Richter, also einen ganz anderen Be 
amten (vgl. MB 11, 305). Der Schauer ist auch sehr 
früh schon in die Familiennamen eingegangen. 1173 wird 
er erstmals als solcher erwähnt (MB 11, 87), seit dem 
Beginn des 14. Jahrh, ist er ganz allgemein (vgl. Rb 6, 
141,. MB 5, 93 ff.), seit 1354 sind Schauer Bürger von 
(Murnau MB 10, 115), seit 1423 von Nabburg (MB 26,
	        
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