Volltext: Der Spaßvogel 1926 (1926)

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Eine wunderliche 
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(Td alduin Timpferl, ein im Ruhe— 
— * stande befindlicher „roter Wein— 
4 händler“, war tot. Tot wie ein 
— — wie sagt doch der verrückte 
Engländer? — tot wie ein Türnagel! Es 
soll ja nichts „Toteres“ geben, als einen 
Türnagel, obwohl ich wieder behaupte, daß 
ein Sargnagel der Inbegriff aller Totheit 
ist. Nun — sei's denn wie immer, über 
Balduin Timpferls absolute Totheit be— 
tand kein Zweifel, das möchte ich ausdrück 
lich feststellen und wer dies nicht glaubt, 
der möge diese Geschichte erst gar nicht le— 
sen, denn für ihn ist sie dann nicht bestimmt. 
Timpferlhestarb am 16 Juli des Jahres 
1899 um 3 Uhr 49 Minuten nachmittags; 
sein Lebensfaden riß mit einem hörbaren 
Ruck ab. 
Im Grunde genommen wäre an diesem 
mit so großem Nachdrucke erzählten Todes— 
fall gar nichts Bemerkenswertes, denn 
schließlich und endlich muß ja ein jedes 
einmal ins Gras beißen. Warum sollte 
also das Naturgesetz bei einem Herrn 
Timpferl eine Ausnahme machen? Außer— 
dem war weiland Herr Timpferl schon 
seit jeher ein eminent pünktlicher Mann und 
es darf daher nicht wundernehmen, daß 
er genau an seinem Todestage starb. Er 
fügte sich in das Unabänderliche und ver— 
sammelte sich bei seinen Vätern. 
Er hinterließ weder Weib noch Kind, 
keine Enkel, Neffen, Nichten, noch sonstige 
„liebe“ Verwandte. Dagegen war eine 
treue, alte Wirtschafterin mit Namen Euse— 
hia Lieblich da, die für des Verblichenen 
leibliches und geistiges Wohl schon durch 
vier Jahrzehnte besorgt war. Sie zählte 
schon etwa 70 Jahre und war ein Muster 
von Sparsamkeit und wirtschaftlicher Tüch— 
tigkeit. Diese alte Dame setzte er als seine 
Universalerbin ein. Bei dieser Gelegenheit 
will ich auch verraten, daß etliche „Batzen“ 
da waren. 
Und jetzt sind wir um einen ESchritt 
weiter in der Geschichte und ich kann sagen: 
Balduin Timpferl war tot und Fräulein 
Eusebia Lieblich lebte — und lachte. Aber 
auch daran wäre nichts besonderes, denn 
sonst hätte ja das geflügelte Wort von den 
„lachenden Erben“ keine Existenzberechti— 
gung. — 
Nun kommt aber das Sonderbare, 
Seltsame und Wunderliche: 
Timpferl hing sehr am Leben und 
hatte schon immer eine geheime Angst vor 
dem Lebendigbegrabenwerden, das — wie 
er gelesen und gehört hatte — schon des 
zfteren vorgekommen sein soll. Und da er 
außerdem im vollsten Sinne des Worte: 
„feuriger“ Anhänger der Feuerbestattung 
war, hatte er bei Lebzeiten Anordnungen 
getroffen, daß seine irdischen Reste seinerzeit 
den Flammen äberliefert werden müssen. 
Nur quälte ihn von da ab die gnaloge 
Sorge, nämlich, daß die Möglichfkeit des 
— erbranntwerdens“ für ihn be— 
stünde. J 
Wie er dieser Entsetzlichkeit vorzubeu— 
gen suchte, geht aus seinem Testament her— 
vor, das am Tage seines Abganges von 
der Weltbühne geöffnet wurde. Der Wort— 
laut seiner leßzten Verfütgung lautete: 
„Ich Balduin' Timpferl, ehemaliger 
roter Weinhändler, jetzt Rentier, schreibe 
heute am 22. Februar 1882 bei vollem 
Bewußtsein und im Besitze meiner geistigen 
und körperlichen Kräfte meinen letzten Wil— 
len. Zur Universalerbin meines ganzen be— 
weglichen und unbeweglichen Vermögens er— 
nenne ich meine treue Wirtschafterin, das 
Fräulein Eusebia Lieblich. Ich knüpfe aber 
folgende unerläßliche Bedingung an die 
Besitzergreffung der Erbschaft:: 
Schon immer habe ich eine unerklärliche 
Angst in mir herumgetragen, einst als 
Scheintoter — also lebendig — verbrannt 
zu werden. Da nun zufolge meiner Anord— 
nung mein Körper nach Gotha zur Ein— 
äscherung geschafft werden muß, bestimme 
ich zu meiner Beruhigung, daß mein Balg, 
nachdem er wie üblich zwei Tage aufge—
	        
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