Volltext: Der Naturarzt 1892 (1892)

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medizinischen Staatsexamens das Doktorat verliehen wird, weil man dort 
der Meinung war, dass unter den Verhältnissen, unter welchen auch dort 
früher der Doktortitel verliehen wurde, das Ganze eine Geldfrage sei, der 
jede wissenschaftliche Bedeutung abgehe. 
Wir haben keine Aussicht, bei uns etwas ähnliches zu erlangen. 
Sowohl die Universitäten würden wohl nicht unberechtigte Einwendungen 
gegen die Aufhebung der akademischen Würde erheben, vor allem würden 
aber Mitglieder anderer Fakultäten, Juristen. Philologen mit demselben 
Recht, wie die Mediziner, die Verleihung des Doktorats nach beendigtem 
Staatsexamen verlangen. 
Da wir keine Aussicht auf Annahme der österreichischen Einrichtung 
haben, so sollte bei unseren Bestrebungen, das medizinische Studium zu 
vertiefen, nicht gestattet werden, dass die an und für sich kurz bemessene 
Studienzeit noch dadurch verkürzt werde, in diese Zeit eine nicht für die 
praktische Thätigkeit notwend ge Examenarbeit hineingelegt wird. 
Hat jemand das Bestreben, eine wissenschaftliche Arbeit als Disser 
tation zu verwenden, dann möge er dies nach abgeleistetem Staatsexamen 
thun. In den allermeisten Fällen, wo dies vor abgelegter 
Staatsprüfung geschieht, liegt pure Eitelkeit vor. Diese zu 
fördern, dazu liegt kein Grund vor. 
Ein praktisches Bedenken gegen die Verleihung des Doktortitels vor 
erlangter Approbation will ich noch kurz anfügen. 
Bei der jetzigen Ausdehnung der Kurpfuscherei giebt es nicht wenige 
Doktores medicinae, — und das zu werden ist doch nicht schwer, 
— welche auf diesen Titel hin ohne Approbation die Praxis beginnen. 
Dass bei solchem Beginnen der Wert der akademischen Würde nur herab 
gesetzt wird, das werden Sie mir wohl Alle zugeben. 
Bei dieser Sachlage, wo nur Gründe gegen die Verleihung des Doktor 
titels vor Erlangung der Approbation vorhanden sind, beantrage ich daher: 
dem Antrage der Kammer für Brandenburg und Berlin: 
der Doktortitel wird nur nach absolviertem Staatsexamen 
verliehen, 
zuzustimmen. 
Die Kammer nimmt diese Anträge debattelos ein 
stimmig an. 
Die Kuhnekur.*) 
Abwehr des Siegl’sehen Angriffes. Von Lothar Volkmar. 
Der Siegl’sche Angriff gegen die Kuhnekur, der ich und viele Tausende von 
Personen ihre Wiederherstellung aus schwerstem Krankheitselend verdanken, hatte mein 
Blut in Wallung gebracht. Ich hatte die Leitung des „Naturarztes“ um die Erlaubnis zur 
Widerlegung gebeten, und sie war mir bereitwilligst erteilt worden. Doch der SiegPsche 
Artikel zog sich durch mehrere Nummern. Je weiter er fortschritt, je mehr enthüllte 
er, wie mir schien, für Jeden, der logisch zu denken versteht, seine überaus grosse 
Schwäche, und je schwächer er schien, desto weniger hatte ich Lust, offene Thüren 
einzurennen und selbstverständliche Dinge zu sagen. So wäre ich leicht dahin gekommen, 
gänzlich zu schweigen. Aber aus Zuschriften, die ich von allen Seiten erhalte, ersehe 
ich doch, dass die Wirkung auf das Publikum eine andere ist, und dass durch die 
Unkenntnis des Herrn Siegl eine gute Sache Schaden leiden kann. Da ist es denn 
meine verdammte Pflicht und Schuldigkeit, mein Versprechen einzulösen, so sehr auch 
anderweitige starke Arbeitslast auf meine Schultern drückt. 
Herr Siegl spricht auf Grund zehnmonatlicher Erfahrung pich habe eine Erfahrung 
von mehr als fünf Jahren hinter mir und nicht nur eine Erfahrung an meiner eigenen 
Person und an meiner Familie, sondern auch an Hunderten, vielleicht darf ich ohneUeber- 
*) Dieser Artikel ging uns erst in allerletzter Stunde zu* Die Ked.
	        
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