59 medizinischen Staatsexamens das Doktorat verliehen wird, weil man dort der Meinung war, dass unter den Verhältnissen, unter welchen auch dort früher der Doktortitel verliehen wurde, das Ganze eine Geldfrage sei, der jede wissenschaftliche Bedeutung abgehe. Wir haben keine Aussicht, bei uns etwas ähnliches zu erlangen. Sowohl die Universitäten würden wohl nicht unberechtigte Einwendungen gegen die Aufhebung der akademischen Würde erheben, vor allem würden aber Mitglieder anderer Fakultäten, Juristen. Philologen mit demselben Recht, wie die Mediziner, die Verleihung des Doktorats nach beendigtem Staatsexamen verlangen. Da wir keine Aussicht auf Annahme der österreichischen Einrichtung haben, so sollte bei unseren Bestrebungen, das medizinische Studium zu vertiefen, nicht gestattet werden, dass die an und für sich kurz bemessene Studienzeit noch dadurch verkürzt werde, in diese Zeit eine nicht für die praktische Thätigkeit notwend ge Examenarbeit hineingelegt wird. Hat jemand das Bestreben, eine wissenschaftliche Arbeit als Disser tation zu verwenden, dann möge er dies nach abgeleistetem Staatsexamen thun. In den allermeisten Fällen, wo dies vor abgelegter Staatsprüfung geschieht, liegt pure Eitelkeit vor. Diese zu fördern, dazu liegt kein Grund vor. Ein praktisches Bedenken gegen die Verleihung des Doktortitels vor erlangter Approbation will ich noch kurz anfügen. Bei der jetzigen Ausdehnung der Kurpfuscherei giebt es nicht wenige Doktores medicinae, — und das zu werden ist doch nicht schwer, — welche auf diesen Titel hin ohne Approbation die Praxis beginnen. Dass bei solchem Beginnen der Wert der akademischen Würde nur herab gesetzt wird, das werden Sie mir wohl Alle zugeben. Bei dieser Sachlage, wo nur Gründe gegen die Verleihung des Doktor titels vor Erlangung der Approbation vorhanden sind, beantrage ich daher: dem Antrage der Kammer für Brandenburg und Berlin: der Doktortitel wird nur nach absolviertem Staatsexamen verliehen, zuzustimmen. Die Kammer nimmt diese Anträge debattelos ein stimmig an. Die Kuhnekur.*) Abwehr des Siegl’sehen Angriffes. Von Lothar Volkmar. Der Siegl’sche Angriff gegen die Kuhnekur, der ich und viele Tausende von Personen ihre Wiederherstellung aus schwerstem Krankheitselend verdanken, hatte mein Blut in Wallung gebracht. Ich hatte die Leitung des „Naturarztes“ um die Erlaubnis zur Widerlegung gebeten, und sie war mir bereitwilligst erteilt worden. Doch der SiegPsche Artikel zog sich durch mehrere Nummern. Je weiter er fortschritt, je mehr enthüllte er, wie mir schien, für Jeden, der logisch zu denken versteht, seine überaus grosse Schwäche, und je schwächer er schien, desto weniger hatte ich Lust, offene Thüren einzurennen und selbstverständliche Dinge zu sagen. So wäre ich leicht dahin gekommen, gänzlich zu schweigen. Aber aus Zuschriften, die ich von allen Seiten erhalte, ersehe ich doch, dass die Wirkung auf das Publikum eine andere ist, und dass durch die Unkenntnis des Herrn Siegl eine gute Sache Schaden leiden kann. Da ist es denn meine verdammte Pflicht und Schuldigkeit, mein Versprechen einzulösen, so sehr auch anderweitige starke Arbeitslast auf meine Schultern drückt. Herr Siegl spricht auf Grund zehnmonatlicher Erfahrung pich habe eine Erfahrung von mehr als fünf Jahren hinter mir und nicht nur eine Erfahrung an meiner eigenen Person und an meiner Familie, sondern auch an Hunderten, vielleicht darf ich ohneUeber- *) Dieser Artikel ging uns erst in allerletzter Stunde zu* Die Ked.