Volltext: Der Staatsvertrag von St. Germain

Vorwort )um Vachschlagever^eichnis 
Das Nachschlageverzeichnis umfaßt den Friedensvertrag mit allen Zusatzurkuuden, dem Protokoll, 
der Erklärung, der besonderen Erklärung und dem Vollziehungsprotokoll (protoool äs SiKNAturs) sowie 
die Begleitnote des Ministerpräsidenten Clemeneeau vom 2. September 1919. Es wurde, um keine 
Zeit zu verlieren, zunächst nach der im September allsgegebenen provisorischen deutschen Übersetzung 
angelegt, sodann aber auf Grund der im „Bericht über die Tätigkeit der deutschösterreichischen Friedens- 
delegation in St. Germain-en-Laye" (379 der Beilagen — Konstituierender Nationalversammlung, 
II. Band, Beilage 75, Seite 374 ff.) gebotenen Übersetzung umgearbeitet. 
Den Bearbeitern war. angesichts der Notwendigkeit, der Öffentlichkeit in möglichst kurzer Zeit 
einen Nachschlagebehclf zu bieten, eine Frist von nur wenigen Wochen gestellt. Es mußte daher auf 
eine erschöpfende systematische Bearbeitung unter Beseitigung aller Ungleichmäßigkeiten verzichtet werden. 
Doch wurden nach Möglichkeit die gleichartigen Begriffe unter einheitliche Schlagwörter gebracht und 
die verwandte Begriffe bezeichnenden Schlagwörter durch Verweise verbunden. 
Die' zu den einzelnen Schlagwörtern hinzugefügten Ziffern stellen die Nummern der Artikel dar, 
in denen das betreffende Schlagwort vorkommt. Die unter dem Strich beigesetzten Ziffern deuten die 
Zahl der Absätze oder der fortlaufend gezählten Unterabteilungen des Artikels an. Das Vorhandensein 
zahlreicher Einleitungen oder Anhänge (Anlagen) zu einzelnen Artikeln oder Artikelgrupp eu i (Teile, 
Abschnitte, Kapitel) gestaltete das Zitieren etwas schleppend. Doch ließ sich dies nicht vermeiden. Am 
übersichtlichsten erschien noch die Bezeichnung der einzelnen Ärtikelgruppen durch die Nummern der 
Artikel, die sie umfassen (also zum Beispiel Anhang II zum Abschnitt I des VIII. Teiles — 177 
bis 190 Anhang II). Nur dort, wo diese Art der Bezeichnung Anlaß zu Mißverständnissen zu bieten 
schien, wurden die Teile und Abschnitte selbst zitiert (zum Beispiel Einleitung zum-1- Teil). „Ein¬ 
leitung" schlechtweg stellt die Haupteinleitung dar, die an der ,Spitze des Vertrages steht.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.