Vorwort )um Vachschlagever^eichnis Das Nachschlageverzeichnis umfaßt den Friedensvertrag mit allen Zusatzurkuuden, dem Protokoll, der Erklärung, der besonderen Erklärung und dem Vollziehungsprotokoll (protoool äs SiKNAturs) sowie die Begleitnote des Ministerpräsidenten Clemeneeau vom 2. September 1919. Es wurde, um keine Zeit zu verlieren, zunächst nach der im September allsgegebenen provisorischen deutschen Übersetzung angelegt, sodann aber auf Grund der im „Bericht über die Tätigkeit der deutschösterreichischen Friedens- delegation in St. Germain-en-Laye" (379 der Beilagen — Konstituierender Nationalversammlung, II. Band, Beilage 75, Seite 374 ff.) gebotenen Übersetzung umgearbeitet. Den Bearbeitern war. angesichts der Notwendigkeit, der Öffentlichkeit in möglichst kurzer Zeit einen Nachschlagebehclf zu bieten, eine Frist von nur wenigen Wochen gestellt. Es mußte daher auf eine erschöpfende systematische Bearbeitung unter Beseitigung aller Ungleichmäßigkeiten verzichtet werden. Doch wurden nach Möglichkeit die gleichartigen Begriffe unter einheitliche Schlagwörter gebracht und die verwandte Begriffe bezeichnenden Schlagwörter durch Verweise verbunden. Die' zu den einzelnen Schlagwörtern hinzugefügten Ziffern stellen die Nummern der Artikel dar, in denen das betreffende Schlagwort vorkommt. Die unter dem Strich beigesetzten Ziffern deuten die Zahl der Absätze oder der fortlaufend gezählten Unterabteilungen des Artikels an. Das Vorhandensein zahlreicher Einleitungen oder Anhänge (Anlagen) zu einzelnen Artikeln oder Artikelgrupp eu i (Teile, Abschnitte, Kapitel) gestaltete das Zitieren etwas schleppend. Doch ließ sich dies nicht vermeiden. Am übersichtlichsten erschien noch die Bezeichnung der einzelnen Ärtikelgruppen durch die Nummern der Artikel, die sie umfassen (also zum Beispiel Anhang II zum Abschnitt I des VIII. Teiles — 177 bis 190 Anhang II). Nur dort, wo diese Art der Bezeichnung Anlaß zu Mißverständnissen zu bieten schien, wurden die Teile und Abschnitte selbst zitiert (zum Beispiel Einleitung zum-1- Teil). „Ein¬ leitung" schlechtweg stellt die Haupteinleitung dar, die an der ,Spitze des Vertrages steht.