Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1750 bis zur Zeit nach den Franzosenkriegen [2]

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Religion. 
einer neuen Stolordnung vorlegte, wies ihn die Bankodeputation 
als viel zu drückend zurück 52 ). Welchen Ausgang die Verhand 
lungen nahmen, konnte aus den Akten nicht ersehen werden. 
Der Übereifer der Religionskommission und einzelner Mis 
sionäre bekämpfte sogar die Sonntagsarbeit der Pfannhauser 
und Schiffleute, doch fand das um die Aufrechterhaltung der 
Betriebe besorgte Salzamt an der Ortsgeistlichkeit einsichts 
volle Helfer. In Ischl war der Pfarrer bereit, die Frühmesse an 
Sonn- und Feiertagen so weit vorzulegen, daß die Arbeiter den 
Gottesdienst ohne Störung der Sudordnung besuchen konnten 
und auch die Geistlichkeit in Gmunden und am Stadel ermög 
lichte in gleicher Weise den Schiffleuten die rechtzeitige Aus 
fahrt 53 ). Die Kirche hätte übrigens auch keinen Grund gehabt, 
die Arbeit an Sonn- und Feiertagen zu verbieten, bezogen doch 
ihre Anstalten seit Jahrhunderten das Gottesheilsalz als Sühne 
für die Entheiligung des Sonntags. 
Der Wertverlust des Zettelgeldes verringerte natürlich 
auch das priesterliche Einkommen, dem die Hofkammer von 
1807 bis 1809 durch Gewährung von Teuerungsbeihilfen, und 
1811 durch perzentuelle Zuschüsse Rechnung trug. Vor dem 
Franzoseneinfall im Jahre 1809 erhielten die Geistlichen wie die 
Beamtenschaft ebenfalls einen vierteljährigen Besoldungsvor 
schuß, und 1815 zu dem valorisierten Gehalt noch die übliche 
temporelle Zulage 54 ). Eine ähnliche Berücksichtigung fanden 
auch die im Kirchendienste stehenden Organisten, Sänger und 
Musiker 55 ). 
II. In Glaubenssachen. 
Die Zeit von 1750 bis zum Toleranzpatent im Jahre 1781 
stand ganz unter dem Einfluß der streng katholischen Kaiserin 
Maria Theresia, die auch im Kammergut kein Mittel unange- 
wendet wissen wollte, um den katholischen Glauben in der Be- 
52 ) Res. 1773 (Juli). 
53 ) Res. 1761, S. 376; 1772 (Jänner); Hfk. Cam. Fasz. 6, Beil. 1763—1765, 
fol. 292. 
54 ) S. O. A. 1807, Nr. 19; 1809, Nr. 42; Kriegsakt I; 1811, Nr. 7; 
1815, Nr. 69. 
55 ) S O. A. Nr. 49; 1815, Nr. 11.
	        
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