520 Religion. einer neuen Stolordnung vorlegte, wies ihn die Bankodeputation als viel zu drückend zurück 52 ). Welchen Ausgang die Verhand lungen nahmen, konnte aus den Akten nicht ersehen werden. Der Übereifer der Religionskommission und einzelner Mis sionäre bekämpfte sogar die Sonntagsarbeit der Pfannhauser und Schiffleute, doch fand das um die Aufrechterhaltung der Betriebe besorgte Salzamt an der Ortsgeistlichkeit einsichts volle Helfer. In Ischl war der Pfarrer bereit, die Frühmesse an Sonn- und Feiertagen so weit vorzulegen, daß die Arbeiter den Gottesdienst ohne Störung der Sudordnung besuchen konnten und auch die Geistlichkeit in Gmunden und am Stadel ermög lichte in gleicher Weise den Schiffleuten die rechtzeitige Aus fahrt 53 ). Die Kirche hätte übrigens auch keinen Grund gehabt, die Arbeit an Sonn- und Feiertagen zu verbieten, bezogen doch ihre Anstalten seit Jahrhunderten das Gottesheilsalz als Sühne für die Entheiligung des Sonntags. Der Wertverlust des Zettelgeldes verringerte natürlich auch das priesterliche Einkommen, dem die Hofkammer von 1807 bis 1809 durch Gewährung von Teuerungsbeihilfen, und 1811 durch perzentuelle Zuschüsse Rechnung trug. Vor dem Franzoseneinfall im Jahre 1809 erhielten die Geistlichen wie die Beamtenschaft ebenfalls einen vierteljährigen Besoldungsvor schuß, und 1815 zu dem valorisierten Gehalt noch die übliche temporelle Zulage 54 ). Eine ähnliche Berücksichtigung fanden auch die im Kirchendienste stehenden Organisten, Sänger und Musiker 55 ). II. In Glaubenssachen. Die Zeit von 1750 bis zum Toleranzpatent im Jahre 1781 stand ganz unter dem Einfluß der streng katholischen Kaiserin Maria Theresia, die auch im Kammergut kein Mittel unange- wendet wissen wollte, um den katholischen Glauben in der Be- 52 ) Res. 1773 (Juli). 53 ) Res. 1761, S. 376; 1772 (Jänner); Hfk. Cam. Fasz. 6, Beil. 1763—1765, fol. 292. 54 ) S. O. A. 1807, Nr. 19; 1809, Nr. 42; Kriegsakt I; 1811, Nr. 7; 1815, Nr. 69. 55 ) S O. A. Nr. 49; 1815, Nr. 11.