Volltext: Österreichische Regierung und Verwaltung im Weltkriege

ABSOLUTISMUS UND ZENTRALISATION. 
11 
den diesen Apparat in derjenigen Gestalt vorzuführen, welche 
er nach rund sechzigjähriger Wirksamkeit zeigte. Diese ist 
aber trotz der zwischen 1860 und 1867 eingetretenen großen 
politischen Veränderungen organisatorisch vollständig gleich 
geblieben, so daß es sich empfiehlt, das Bild des administrativen 
Mechanismus Österreichs nur einmal, nämlich so wie er sich in 
der letzten Phase darbot, vorzuführen und teils schon vorher, 
teils in Verbindung mit dieser Darlegung die wenigen wichtigen 
Neuerungen anzuführen, die durch die konstitutionelle Regie« 
rung seit 1861 in Österreich in bezug auf die Verwaltung durch« 
geführt worden sind. 
2. Absolutismus und bureaukratische Zentralisation. 
Wie schon aus dem bisher Gesagten hervorgeht, war das 
österreichische Regierungs« und Verwaltungssystem, wie es 
nach der Revolution wieder hergestellt worden war, nichts an« 
deres als die Nutzanwendung und Folge der vom Kaiser Franz 
Josef von seiner Thronbesteigung an ins Auge gefaßten und im 
Laufe des Jahres 1851 feierlich proklamierten Grundsätze der 
rückhaltlosen Autokratie. 
Daraus ergab sich der Grundgedanke dieses Systems als 
einer streng zentralistischen und bureaukratischen Organisation 
und Ausübung der Staatsgewalt. Nicht minder ergab sich dar« 
aus aber ein Zweifaches: 
Erstens: Der Tatsache gegenüber, daß elf Nationen in 
zehn verschiedenen Sprachen das einheitliche Kaiserreich bil« 
deten, ergab sich die Notwendigkeit, diese durchaus zentrali« 
stische Administration in einer einzigen, nämlich der deutschen 
Sprache, als Staats«, Gesetzes« und Verwaltungssprache zu 
leiten. 
Zweitens: War damit verbunden die vollständige Besei« 
tigung der von allen Völkern, auch von den Deutschen, seit 
Beginn der Revolution von 1848 geforderten, zunächst auch 
zugestandenen großen Reformen der Selbstverwaltung in Ge« 
stalt kommunaler Organe und Freiheiten in Land, Bezirk und 
Gemeinde sowie eines darauf gegründeten Systems lokaler und 
provinzieller Selbstverwaltung. In der Tat wurde nicht nur 
die im Königreiche Ungarn seit einem halben Jahrtausend be« 
stehende adelige Selbstverwaltungsorganisation, die Komitats« 
Verfassung, beseitigt, sondern auch in Österreich blieben die
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.