Volltext: Die Herrschaft Reichenstein

10 • Dieser Vergleich schränkt die Rechte ihrer Mutter in keiner Weise ein. • Alle Handlungen, die die Brüder in der Vergangenheit gegeneinander geführt haben, sind mit diesem Vertrag aufgehoben. ( Urkunde mit 6 Siegeln, 3 in Holzkapseln, 2 in Pergament eingewickelt, 1 zerstört HVR ) 1574 Die 5 Brüder Haim zu Reichenstein listen alle Geldschulden auf, die ihnen ihr verstorbener Vater hinterlassen hat. Von dem Kaufpreis, den Hans Haim seinen Brüdern für Reichenstein bezahlt hat, behält er soviel in Händen, dass er diese Schulden bezahlen kann. Die 5 Brüder besiegeln die Urkunde ( Urkunde, 1 Siegel gut erhalten, 1 Siegel zerstört, restliche Siegel fehlen HVR ) 1575 26.6. Wolf am Steidlbichl und Wolfgang Grünseisen, Hammerschmied bei Reichenstein als Vormünder der drei Töchter des verstorbenen Thomas Greisingmair quittieren ihrem Herrn Hans von Haymb zum Reichenstein den Erhalt von 63 fl Vormundschaftsvermögen, dass bei der Herrschaft angelegt war ( U II ) 1576 Dietrich, Georg, Christof und Stefan Haim zu Reichenstein stellen ihrem Bruder Hans Haim zu Reichenstein eine Generalquittung über den Erhalt ihres Erbteils aus. Alle 5 Brüder besiegeln die Urkunde ( Urkunde mit 5 gut erhaltenen Siegeln HVR ) 1576 19.11. Sigmund Krener, Marktrichter zu Gallneukirchen, und Michael Weinzierl, Bürger daselbst, als Vormünder der drei unmündigen Kinder des verstorbenen Ratsbürgers Andreas Weinzierl quittieren Hans Haim zum Reichenstein die Rückzahlung eines Kredits von 1.600 fl + Zinsen, den Apollonia und Christof von Haim aufgenommen hatten ( U II ) 1577 3.4. Niclas Landschaft in der Freistadt quittiert im Namen seiner Frau Apollonia der verwitweten Apollonia von Haim, geb. Perner von Schachen, den Empfang des Heiratsgutes seiner Frau in Höhe von 10 fl, wofür er den Heiratsbrief erlegen und für seine Frau seinerseits 33 fl auf Gütern im Land anlegen wird ( U II )
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