Volltext: Wenzel Reichard Des heiligen Römischen Reiches Graf und Freiherr von und zu Sprinzenstein und Neuhaus Jüngster Sohn des Alexander

190 Einlösung der Schuld die Pfändung der Herrschaft Reichenstein. Johanna Maria argumentiert gegen die Pfändung: • Maria Regina ist nicht pfändungsberechtigt, da sie nicht Gläubigerin, sondern nur Erbin des Schuldbriefs ist. • Der Einlösungstermin des Schuldbriefs ist schon längst verstrichen. • Maria Regina Gräfin Hoyos ist keine bedürftige Person • Der Wert der Herrschaft Reichenstein übersteigt die Schuld bei weitem, so dass die Schuld ohnehin abgedeckt und außer Gefahr ist • Außerdem sind die Eltern der Klägerin ihr den Kaufpreis für ihr Freihaus in Prag schuldig geblieben, der die Höhe der Schuld bei weitem übersteigt. • In diesen schlechten Zeiten ist es zudem unmöglich, soviel Geld in so kurzer Zeit aufzutreiben. • Sie bittet den Kaiser, dem Landeshauptmann zu befehlen, die Pfändung solange einzustellen, bis ihre Forderungen bezüglich des Hauses in Prag geregelt sind. ( schwer beschädigt WRVS ) 13.4.1680 Urteil im Schuldenprozess Johanna Maria von Sprinzenstein gegen die Familie Praunfalk. Die Familie Praunfalk zahlt den Rest ihrer Schuld zurück ( schwer beschädigt WRVS ) 6.8.1680 Johanna Maria schreibt wegen ihres Prozesses gegen den Herrn von Fels an den Herrn von Losenstein in Wien ( schwer beschädigt WRVS )
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.