Volltext: Gemeinde Ottenschlag i.M.

Die Herrenforderungen 
Die Bezeichnung und die Höhe der Leistungen der Untertanen an die Herr= 
schaft veränderten sich im Lauf der Jahrhunderte,Die Herrschaften erfan= 
den oft neue Abgaben unter den verschiedensten Titeln.Manche davon wurden 
später wieder aufgelassen, bezw. vom Landesfürs ten untersagt.Einen Einblick 
in die damaligen Verhältnisse gibt uns das Kapitel „Ottenschlag unter dem 
Joch der Steuern" im Teil I dieses Buches.,Schon ungefähr 100 Jahre vorher 
klagten die Ottenschlager in einem Beschwerdebrief an den Landesfürs ten 
(1525):n...die jerliche Steuer,die wir arm leitt alle jar jerlich geben 
muessen.Backwied (Holz zum Backen) führen nach Riedeck,Hofschnitt zu 
Riedeck verrichten,Hofteschen allweg drei Tage (=vielleicht umeinandte= 
schen, Patscharbeit machen).Fastenspeis von Freistadt nach Wildberg führen, 
dann Hanf bleuen,Haibm hauen und Getraid umessen (von einer Esse in die 
andere).Abfahrt und Anfahrt (Abgabe bei Besitzwechsel,Verkauf und Ankauf 
gines Hauses),Hofwiesen heuen,mähen, führen und räumen und Handdienst.." 
Bei fast allen diesen Beschwerden ist vermerkt,daß diese Leistungen nicht 
altes Herkommen seien.,Aus der Antwort auf diesen Beschwerdebrief an die 
landesfürstliche Kommission,geschrieben von Bartholomäus Starhemberg,geht 
hervor,daß nach dessen Willen alles beim alten bleiben sollte-und auch blieb 
Es heißt dort:;.„..herwider bitt ich,meine Untertanen anzuweisen,daß sie mir 
alles,das sie von Alter her mir dienstlich gewesen und von ihnen zu halten 
zugesagt und gelübt wordenist,an (ohne) Abschlag außer Widerung (Entgegnung, 
Erwiderung) verricht werde, "Betrachten wir nım die Entstehung und Entwick= 
lung der verschiedenen Abgaben und Leistungen. 
. Über das unbesiedelte Land verfügte im Mittelalter der KönigiZur besseren 
Übersicht und Verteidigung gegen äußere Feinde wurde dieses Königsland 
an Bistümer und Klöster verschenkt oder an treue Gefolgsleute als Lehen 
gegeben, Diese meist adeligen Gefolgsleute konnten das ihnen verliehene 
Land wiederum an ihre Gefolgsleute weiterverleihen,natürlich gegen bestimm= 
te Arbeitsleistungen,Naturalabgaben und Gelddienste,Im Falle eines kriege= 
rischen Aufgebotes mußten die Lehensnehmer ihrem Lehensherrn eine gewisse 
Anzahl von Kriegsknechten, Pferden und Waffen beisteuern.So mußte die Herr= 
schaft Riedegg im 16,.Jh.,sechs Reiter ausrüsten,Neben den Untertanen, auch 
HAolde oder Hitersassen genannt,die mit der Herrschaft ins Land gekommen 
waren, um zu Froden,gab es ursprünglich auch noch freie Leute,die das von 
ihnen gerodete Land als ihr freies Eigen bewirtschaften konnten.Diese 
wurden aber mit der Zeit auch zu Untertanen gemacht, 
Manche Lehen von bewährten Adeligen wırden später vererbbar und gingen 
oft auch in den Besitz des betreffenden Adelsgeschlechtes über. 
Daß Arbeitsleistungen und Abgaben von den Untertanen zu fordern waren, 
leuchtet gewiß ein,aber wie heute,kommt es auf das Was und Wieviel an. 
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