Volltext: Gemeinde Ottenschlag i.M.

Es heißt schon im Taidingbüchl der Herrschaft Reichenau vom Jahre 1495: 
Item (und),die Gusn die werd (reicht) bis zue dem Türnlein,ligt under dem 
Clamhoff,wer har darein leget oder die alta (vielleicht Altbach) auskeret, 
dadurch die herschaft an ierem vischwasser mocht schaden nemben,ist in der 
herschaft straff. 
Item der Harbach pach auch wer das wasser darinne auskerend nach schaden 
der herschaft oder har darein leget,der stet in der herschaft straff. — 
Dieser Bach ist das Halberbachl (Toiflmüllerbach), dasder Gemeinde 
„Haibach den Namen gab, 
Ahnlich lauten die Bestimmungen:beim „Graspach",beim „pach in Rarbach", 
beim „ klain pechl neben des Wolfl im Grasbach gegen dem Schillt und pei 
dem Pannholz% und beim „pächl zwischen des Greyl hoff an der Zeill"usw. 
Natürlich war man auch auf Sauberkeit des Trinkwassers bedacht.Da heißt 
es z.B.:Item,wer in den grant oder prun wescht und den man dapei begreift 
(ergreift,erwischt),der ist zu wandl (Geldstrafe) 12 Pfennig dem Richter, 
alsoft es beschiecht. 
In Ottenschlag hatte fast jedes Haus einen eigenen Brunnen entweder im 
Keller.oder vor dem Haus.Obige Bestimmung galt deshalb hauptsächlich für 
den Dorfbrunnen.Neben dem Haus Nr.7 (Schneiderhans) war ein Brunnen,wahr= 
scheinlich fließendes Wasser (wie heute noch) mit einem Grand.Schon 1545 
heißt das Haus „Wolfgang beim Brunn"..Aus dem Grand: trank sicher das Vieh, 
wenn es der Gemeindehirte auf die Hutweide trieb. Gefahr für die Gesund= 
heit des Viehes hätte es gegeben,wenn im Grand etwa das Stallgewand ge= 
waschen worden wäre, 
Sauberkeit auf den Straßen und Dorfplätzen ist heute auf asphaltierten 
Flächen leichter möglich als einstens,da. man auf sandigen und erdigen 
Straßen bei Regenwetter oft bis zu den Knöcheln in Schlamm und Letten 
versank.,Es mutet aber trotzdem sonderbar an,wenn die Leute besonders 
ermahnt werden mußten: So ein fleischhacker schlegt,der soll die wampen 
in seinen hoff außschütten,wierdt er es aber auf der gassen außschütten, 
ist das wandl 72 pfening. Welcher burger oder inwohner unlustig (unreines) 
wasser oder anderß vor auf die gassen geust,alsoft derselbige betretten 
wuerde,der wäre in die pixen zwelf pfening( in die Sammelbüchse für die 
Armen oder die Insassen des pürgerepitalg), — ; 
Das friedliche Zusammenleben der Menschen regelten Vorschriften der 
Herrschaft und das alte Herkommen,auf das in den Weistümern immer wieder 
hingewiesen wird.Für die Bewahrung des Hausfriedens galt in den Taidingen 
immer noch der alte deutsche Grundsatz :„Jedermann soll friedtbar sein in 
seinem Hauss als der hörzug in seiner burk",woran heute noch das Spichwort 
„ mein Haus ist meine Burg" erinnert. 
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