Volltext: Satzungen des Oberösterreichischen Landes-Lehrervereines

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8 23. Der Vorstand, oder im Verhinderungsfalle der 
Vorstandstellvertreter, führt sowohl in der Ausschuss- 
sitzung als auch in der Vollversammlung und Abgeord- 
neten- Versammlung den Vorsitz. Er eröffnet und schließt 
dieselbe, leitet die Verhandlungen, ertheilt oder entzieht 
das Wort. Er unterfertigt zugleich mit einem Schrift- 
führer alle vom Vereine ausgehenden Schriftstücke, er 
weist besondere Verhandlungsgegenstände einzelnen Be- 
richterstattern aus der Zahl der Vereinsmitglieder zu und 
vertritt den Verein nach außen. 
8 24. Die Schriftführer besorgen die Schreib- 
geschäfte, tragen die im Ausschusse angenommenen 
Anträge in den Versammlungen vor und fertigen je einer 
mit dem Vorstande die Schriftstücke. 
8 25. Der Zahlmeister nimmt die einlaufenden Gelder 
in Empfang, besorgt im Einvernehmen mit dem Vorstande 
die nöthigen Geldausgaben und die fruchtbringende 
Anlegung‘ barer Cassenbestände, übergibt vor Ablauf 
des Vereinsjahres dem Centralausschusse einen genauen 
Rechnungsausweis, führt das Cassebuch und hält die 
Mitgliederzahl in Ordnung. 
C. Die Abgeordneten -Versammlung. 
8 26. Bei wichtigen Anlässen kann der Central- 
ausschuss. die Abgeordneten - Versammlung einberufen. 
Ebenso muss eine Abgeordneten-Versammlung ein- 
berufen werden, wenn dies mindestens ein Drittel der 
Zweigvereine oder ein Drittel der Abgeordneten verlangt. 
= 827. Die Abgeordneten-Versammlung besteht aus 
den Abgeordneten der Zweigvereine und den Mitgliedern 
des Centralausschusses. 
8 28. Jeder Zweigverein hat das Recht, einen 
Abgeordneten zu entsenden. 
‘ Größere Zweigvereine entsenden für je 20 Mitglieder 
einen Abgeordneten,
	        
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