Volltext: Satzungen des Oberösterreichischen Landes-Lehrervereines

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Die Einberufung geschieht wie jene der ordentlichen 
Vollversammlung. ' 
8 19. Die. der jährlichen Vollversammlung zur 
Beschlussfassung vorbehaltenen. Gegenstände sind: 
a) die Wahl des Vorstandes und der übrigen Mit- 
glieder des Centralausschusses; 
b) die Genehmigung des Rechenschaftsberichtes des 
Centralausschusses; 
ce) die Bestellung zweier Rechnungsprüfer‘ und deren 
Ersatzmänner ; 
d) die Beauftragung der Vereinsleitung zu Schritten, 
die dieselbe namens des Vereines zu Gunsten der 
Schule und ihrer Lehrer bei den Behörden zu unter- 
nehmen hat; 
die Obliegenheit, die von den Zweigvereins-Versamm- 
lungen rechtzeitig eingesendeten Anträge in Berathung 
zu ziehen und der weiteren Erledigung zuzuführen; 
f) die Feststellung der Art und Weise, unter welcher 
im nächsten Kalenderjahre das Vereinsblatt zu er- 
scheinen hat; 
g) die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und 
Ausschließung von’ Mitgliedern; ; 
h) die Bestimmung des Ortes der nächsten Voll- 
versammlung; 
ji) die Entscheidung aller strittigen Vereins-Angelegen- 
heiten. a | 
8 20. Die der. Vollversammlung zur Beschluss- 
fassung vorgelegten Angelegenheiten sind den Mitgliedern 
mindestens vier Wochen vor der Vollversammlung .von 
der Vereinsleitung in dem Vereinsblatte bekanntzugeben. 
Anträge, sowie Anmeldungen zu Vorträgen müssen daher 
wenigstens sechs Wochen vor der Versammlung bei dem 
Centralausschusse eingebracht werden, welcher dann über 
Zulassung oder Abweisung beschließt.
	        
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