Volltext: Anleitung für die militärischen Leiter der unter das Kriegsleistungsgesetz gestellten Unternehmungen

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aa 
Anhang. 
_ Jedes unter das Kriegsleistungsgesetz gestellte Unter- 
nehmer erhält: | if N 
1. eine Kundmachung-an das Personal; 
_ 2. Bestimmungen hinsichtlich Regelung des Ver- 
hältnisses der k. u, k. Heeresverwaltung. und der ‚unter 
KLGesetz gestelllen Unternehmungen. und.“ 
— 87 ein. Evidenzblatt‘ (vgl. Pkt. 4- der. „Bestim- 
mungen“) — ’alles-nach beigeschlossenem‘ Muster.
	        
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