Goobi - 8fbff - 2020-08-02 19:32:26+0000
Goobi
Militärkommando Innsbruck
Innsbruck
1915
Anleitung für die militärischen Leiter der unter das Kriegsleistungsgesetz gestellten Unternehmungen
Anleitung für die militärischen Leiter der unter das Kriegsleistungsgesetz gestellten Unternehmungen
AC14481865
Index#W#Weltkrieg1
ger
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/at/
I-32815
16 S., [3] Bl. gef.
Vorwort.
Einleitung.
I. Grundsätzliches über die Personen, die zur Kriegsdienstleistung herangezogen werden dürfen.
II. Dienstliche Unterordnung aller Angestellten unter militärischen Befehl und dienstliche Stellung des militärischen Leiters.
III. Besondere Versorgung der zu Kriegsdienstleistungen herangezogenen Angestellten und von deren Angehörigen.
Anhang.
Kundmachung an das Personal.
Bestimmungen über Regelung des Verhältnisses der k. u. k. Heeresverwaltung zu den unter K. L. G. gestellten Unternehmungen auf Grund der Verordnung des k. k. M. t. LV. vom 14. November 1914, R. G. Bl. Nr. 326 von 1914.
[Evidenzblatt]:
OOE Landesbibliothek
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