Volltext: Anleitung für die militärischen Leiter der unter das Kriegsleistungsgesetz gestellten Unternehmungen

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111. 
Besondere Versorgung der zu Kriegsdienstleistungen 
herangezogenen Angestellten und: von deren... 
— Angehörigen. . 
Falls einer der ‘,zur. Kriegsdienstleistung '’heran- 
gezogenen Angestellten während der Dauer dieser Dienst- 
leistung‘ erkrankt, ‚so gebührt ihm, unentgeliliche.. Be- 
handlung. in einer milit. Sanitätsaristalt ($ 7 Ges.). ‚Ist 
seine Familie hilfsbedürftig, so hat sie während-derselben 
Dauer auf die gleiche Unterstützung Anspruch, ‚wie die 
Familie -einer ’nichtaktiven Militärperson,: die anläßlich 
der Mobilisierung einberufen worden ist. ($ 8 Ges.). Auch 
werden ‘sie hinsichtlich ‚etwaiger Ansprüche für sich 
und ihre Hinterbliebenen ‚wie Militärpersonen behandelt, 
wenn das die: Erwerbsunfähigkeit (Dienstuntauglichkeit) 
herbeiführende ‚Gebrechen, oder der Tod..nachweisbar 
infolge dieser Dienstleistung eingetreten ist, insoweit ihnen 
nicht etwa. bereits nach den bestehenden Unfalls- und 
Krankenversicherungsgesetzen, denen, sie auch während 
der Kriegsdienstleistung “unterstehen, oder auf ‚Grund 
besonderer Vereinbarung ‚eine Versorgung zukommt. 
(8 8 Ges.) Militärversorgung tritt somit nur dann ein, wenn 
und_in. dem Maß, als es an. einer-anderen fehlt. Von 
praktischer Bedeutung ist diese Bestimmung vor allem 
für Landsturmpflichtige, die vom’ Militärkommando 
einem unter‘ das KLGesetz gestellten Unternehmen 
zur Dienstleistung zugewiesen werden; denn sie sind 
Militärpersoönen, nicht aber Arbeiter im Sinne der 
Unfalls-. und Krankenversicherungsgesetze,; da ihre Be- 
schäftigung‘ nicht auf Grund eines freien Arbeitsvertrages 
erfolgt. (8 200’a. b..G.B.). Darum finden die Unfalls- und 
Krankenversicherungsgesetze auf sie, soferne die Zwangs- 
versicherung. in. Betracht kommt, keine.Anwendung; 
also- dürfen :gegen ihren Willen auch keine Lohnabzüge 
für ‚Versicherungsbeiträge . erfolgen.“ Treten sie. nicht 
freiwillig einer Unterstützungskasse bei, so erhalten -sie, 
bzw. ihre Hinterbliebenen. daher. gemäß $ 8 Ges. im 
Versorgungsfall die Unterstützung, die für Militärpersonen, 
bzw. für deren Angehörige‘ vorgesehen ist.
	        
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