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nungen.sind im Reichs-, die über Landwehr und Land-
sturm für Tirol und Vorarlberg im Landesgesetzblatt
kundgemacht. Die. Gesetzblätter sind u. a. bei allen
Gemeindeämtern, sowie bei. allen Gerichts- und politischen
Behörden. des Kronlandes: vorhanden. Ein. persönlicher
Kontakt mit den Jletzterwähnten. wird den. milit. Leitern
die Erfüllung ihrer’Aufgaben wesentlich. erleichtern und
ihnen darum. dringendst empfohlen. Sn
„Der militärische - Leiter untersteht. unmittelbar
dem Militärkommando. Er hat sich mit diesem in
steter Fühlung zu. halten und ihm- darum- über wichti-
gere. Vorfälle auch unaufgefordert Meldung zu erstatten:
Ihm ist er auch für die einwandfreie Führung des Amtes
verantwortlich. -