Volltext: GemeindeNachrichten Nußdorf am Attersee 07 / 2017 (07 / 2017)

10 GemeindeNachrichten Informationen Nummer 7 Oktober 2017 ASZ St. Georgen im Attergau im Interview Das Team des ASZ St. Georgen i.Attg. leistet tagtäglich wertvolle Arbeit für unsere Um- welt. Drohnen – unbemannte Luftfahrzeuge Unbemannte Luftfahrzeuge, umgangs- sprachlich auch als „Drohnen“ bezeich- net, erfreuen sich immer größerer Be- liebtheit. Dabei ist zu beachten, dass unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 gemäß § 24f Luftfahrtgesetz nur mit Be- willigung der Austro Control GmbH be- trieben werden dürfen. Als „Drohne“ ist das Gerät zu klassifi- zieren, wenn es gegen entgeltlich/ge- werblich oder nicht ausschließlich zum Was motiviert euch bei der Arbeit be- sonders? Zum Einen ist es unsere gute Zusammen- arbeit als Team die uns motiviert, zum Anderen können wir mit unserer Arbeit das Bewusstsein schärfen, wie fortschritt- Zwecke des Fluges selbst (sondern zB. für Foto/Filmaufnahmen) betrieben wird. Sobald also die Kamera am Gerät einge- schalten ist und Fotos oder Videoaufnah- men angefertigt werden, ist eine Bewil- ligung gesetzlich vorgeschrieben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Aufnahmen gewerblich oder privat erstellt werden, oder ob die Aufnahmen an Dritte weiter- gegeben oder veröffentlicht werden. Auch der Betrieb in einem Umkreis von mehr als 500 m ist bewilligungspflichtig. Zu beachten ist, dass zu jedem Zeitpunkt eine direkte Sichtverbindung (ohne tech- nische Hilfsmittel) zum Piloten bestehen muss. Der Betrieb mittels Videobrille („first person view“ – FPV) ist daher nur zulässig, wenn ein zusätzlicher Beobach- ter hinzugezogen wird, welcher in die Steuerung jederzeit eingreifen kann und als verantwortlicher Pilot gilt. Informationen zur Bewilligung und zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeu- gen sind auf der Homepage der Austro Impressum: Eigentümer und Herausgeber: Bezirksabfallverband Vöcklabruck, Vorstadt 2, 4840 Vöcklabruck &??Ì??/?ŒÃù????Ã???Ž??ù?ÐŒ???????Ãï?Ãùù???ïÃ?Ìs?Ð?ùÃï??Ð??d?ù??????????????Ž?Ð?ùÃï??Ð??ïÃ?? Ã??????????ù???Ž???Ã???Ž?Ð?ùÃï??Ð? AUSGABE | Herbst 2016Eine Information des Bezirksabfallverband Vöcklabruck Wichtige Annahmekriterien: ? Die Agrarfolien sollten sauber und trocken sowie frei von jeglichen Fremdkörpern aller Art angeliefert werden. ? Die Annahme von Netzen und Schnüren erfolgt nur in Säcken in den ASZ. ? Anlieferung nur während der angeführten Sammelzeiten! ? Angenommen werden: Rundballenwickelfolien, Fahrsilofolien, Gemüse- folien, Baufolien, Abdeckfolien, Düngemittelsäcke 1. Sammeltag Fr, 23.09.2016 ASZ Frankenburg 08:00 - 10:00 Uhr ASZ Ottnang 13:00 - 15:00 Uhr 2. Sammeltag Di, 27.09.2016 St. Georgen/A. 08:00 - 10:00 Uhr ASZ Vöcklamarkt 13:00 - 15:00 Uhr 3. Sammeltag Do, 10.11.2016 Gampern 08:00 - 09:00 Uhr Niederthalheim 11:00 - 12:00 Uhr 4. Sammeltag Fr, 11.11.2016 ASZ Frankenburg 08:00 - 10:00 Uhr ASZ Ottnang/H. 13:00 - 15:00 Uhr 5. Sammeltag Mo, 14.11.2016 Zell am P. 08:00 - 10:00 Uhr Schörfling/A. 13:00 - 14:00 Uhr 6. Sammeltag Di, 15.11.2016 St. Georgen/A. 08:00 - 09:00 Uhr Regau 10:00 - 11:00 Uhr ASZ Vöcklamarkt 13:00 - 15:00 Uhr 7. Sammeltag Mi, 16.11.2016 Tiefgraben 08:00 - 09:00 Uhr RHV Ager West 10:30 - 11:00 Uhr Agrarfolien Kostenlose Sammlung & Anlieferung Übernahmestellen Erläuterung: *Niederthalheim und St. Georgen/A.: Lagerhaus *Gampern: Sportplatz *Zell am P.: Gruber Bodenwerkstatt, Gewerbestr. *Schörfling/A.: Parkplatz Badeplatz Kammer *Regau: Tierzucht-Versteigerungshalle *RHV Ager West: Kläranlage, Attnang-P., Ahamer Str. *Tiefgraben: Schwaighofer Kompostanlage Bei Fragen telefonische Auskunft beim BAV: 07672 / 28 477 am 28. November 2017 von 08:00 bis 09:00 Uhr beim Lagerhaus St. Georgen i.Attg. Wichtige An ahmekriterien: Die Agrarfolien müssen sauber und trocken sowie frei von jeglichen Fremdkörpern aller Art angeliefert werden. Die Annahme von Netzen und Schnür- ren erfolgt nur in Säcken in den ASZ. Angenommen werden: Rundb llen- wickelfolien, Fahrsilofolien, Gemüse- folien, Baufolien, Abdeckfolien, Dün- gemittelsäcke. lich unsere Abfalltrennung und –verwer- tung heute ist. Noch vor rund 30 Jahren wurde Vieles in den Wäldern abgeladen. Was sollten Kunden wissen? Plastik-Getränkeflaschen, kurz als PET bezeichnet, sind nicht einfach nur Müll, sondern ein ausgesprochen wertvoller Rohstoff den man zu verschiedenen Pro- dukten wiederverwerten kann. Beispiels- weise können aus alten Plastikflaschen Fleece-Pullis, Anorak-Füllungen, neues Verpackungsmaterial oder sogar wieder neue Flaschen entstehen. Warum ist das so wichtig? Unsere Ressourcen auf der Erde sind nicht unendlich. Jeder kann einen kleinen Beitrag dazu leisten, sei es nur die Plas- tikflaschen ins nächste ASZ zu bringen, damit aus diesen ein neues Produkt ent- stehen kann! Bezirksabfallverband Vöcklabruck Control im Menüpunkt „Luftfahrtbehör- de“ unter „Unbemannte Luftfahrezuge/ Drohnen“ abrufbar. Hier findet sich auch der Lufttüchtigkeits- und Betriebstüch- tigkeitshinweis Nr. 67, welcher die Vo- raussetzungen für die Erlangung einer Bewilligung festlegt. Dabei wird in erster Linie auf das Gefährdungspotential der beantragten Kategorie abgestellt, welche sich aus dem Gewicht des Gerätes und dem beabsichtigten Einsatzgebiet ergibt. Die Antragsstellung für den Betrieb von „Drohnen“ erfolgt mittels Antragsformu- lar der Austro Control, in welchem auch alle dem Antrag beizulegenden Unterla- gen angeführt sind. Es wird darauf hingewiesen, dass der Betrieb ohne Bewilligung gemäß § 169 Luftfahrtgesetz eine Verwaltungsübertre- tung darstellt, welche von der zuständi- gen Verwaltungsstrafbehörde mit Geld- strafen bis zu € 22.000,- geahndet werden kann. Bild und Test Austro Control GmbH
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