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GemeindeNachrichten
Informationen
Nummer 7 Oktober 2017
ASZ St. Georgen im Attergau im Interview
Das Team des ASZ St. Georgen i.Attg. leistet
tagtäglich wertvolle Arbeit für unsere Um-
welt.
Drohnen – unbemannte Luftfahrzeuge
Unbemannte Luftfahrzeuge, umgangs-
sprachlich auch als „Drohnen“ bezeich-
net, erfreuen sich immer größerer Be-
liebtheit. Dabei ist zu beachten, dass
unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1
gemäß § 24f Luftfahrtgesetz nur mit Be-
willigung der Austro Control GmbH be-
trieben werden dürfen.
Als „Drohne“ ist das Gerät zu klassifi-
zieren, wenn es gegen entgeltlich/ge-
werblich oder nicht ausschließlich zum
Was motiviert euch bei der Arbeit be-
sonders?
Zum Einen ist es unsere gute Zusammen-
arbeit als Team die uns motiviert, zum
Anderen können wir mit unserer Arbeit
das Bewusstsein schärfen, wie fortschritt-
Zwecke des Fluges selbst (sondern zB.
für Foto/Filmaufnahmen) betrieben wird.
Sobald also die Kamera am Gerät einge-
schalten ist und Fotos oder Videoaufnah-
men angefertigt werden, ist eine Bewil-
ligung gesetzlich vorgeschrieben. Dabei
spielt es keine Rolle, ob die Aufnahmen
gewerblich oder privat erstellt werden,
oder ob die Aufnahmen an Dritte weiter-
gegeben oder veröffentlicht werden.
Auch der Betrieb in einem Umkreis von
mehr als 500 m ist bewilligungspflichtig.
Zu beachten ist, dass zu jedem Zeitpunkt
eine direkte Sichtverbindung (ohne tech-
nische Hilfsmittel) zum Piloten bestehen
muss. Der Betrieb mittels Videobrille
(„first person view“ – FPV) ist daher nur
zulässig, wenn ein zusätzlicher Beobach-
ter hinzugezogen wird, welcher in die
Steuerung jederzeit eingreifen kann und
als verantwortlicher Pilot gilt.
Informationen zur Bewilligung und zum
Betrieb von unbemannten Luftfahrzeu-
gen sind auf der Homepage der Austro
Impressum: Eigentümer und Herausgeber: Bezirksabfallverband Vöcklabruck, Vorstadt 2, 4840 Vöcklabruck
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AUSGABE | Herbst 2016Eine Information des Bezirksabfallverband Vöcklabruck
Wichtige Annahmekriterien:
? Die Agrarfolien sollten sauber und trocken sowie frei von jeglichen
Fremdkörpern aller Art angeliefert werden.
? Die Annahme von Netzen und Schnüren erfolgt nur in Säcken in den ASZ.
? Anlieferung nur während der angeführten Sammelzeiten!
? Angenommen werden: Rundballenwickelfolien, Fahrsilofolien, Gemüse-
folien, Baufolien, Abdeckfolien, Düngemittelsäcke
1. Sammeltag
Fr, 23.09.2016 ASZ Frankenburg 08:00 - 10:00 Uhr
ASZ Ottnang 13:00 - 15:00 Uhr
2. Sammeltag
Di, 27.09.2016 St. Georgen/A. 08:00 - 10:00 Uhr
ASZ Vöcklamarkt 13:00 - 15:00 Uhr
3. Sammeltag
Do, 10.11.2016 Gampern 08:00 - 09:00 Uhr
Niederthalheim 11:00 - 12:00 Uhr
4. Sammeltag
Fr, 11.11.2016 ASZ Frankenburg 08:00 - 10:00 Uhr
ASZ Ottnang/H. 13:00 - 15:00 Uhr
5. Sammeltag
Mo, 14.11.2016 Zell am P. 08:00 - 10:00 Uhr
Schörfling/A. 13:00 - 14:00 Uhr
6. Sammeltag
Di, 15.11.2016 St. Georgen/A. 08:00 - 09:00 Uhr
Regau 10:00 - 11:00 Uhr
ASZ Vöcklamarkt 13:00 - 15:00 Uhr
7. Sammeltag
Mi, 16.11.2016 Tiefgraben 08:00 - 09:00 Uhr
RHV Ager West 10:30 - 11:00 Uhr
Agrarfolien
Kostenlose Sammlung &
Anlieferung
Übernahmestellen Erläuterung:
*Niederthalheim und St. Georgen/A.: Lagerhaus
*Gampern: Sportplatz
*Zell am P.: Gruber Bodenwerkstatt, Gewerbestr.
*Schörfling/A.: Parkplatz Badeplatz Kammer
*Regau: Tierzucht-Versteigerungshalle
*RHV Ager West: Kläranlage, Attnang-P., Ahamer Str.
*Tiefgraben: Schwaighofer Kompostanlage
Bei Fragen telefonische Auskunft
beim BAV: 07672 / 28 477
am 28. November 2017
von 08:00 bis 09:00 Uhr
beim Lagerhaus St. Georgen i.Attg.
Wichtige An ahmekriterien:
Die Agrarfolien müssen sauber und
trocken sowie frei von jeglichen
Fremdkörpern aller Art angeliefert
werden.
Die Annahme von Netzen und Schnür-
ren erfolgt nur in Säcken in den ASZ.
Angenommen werden: Rundb llen-
wickelfolien, Fahrsilofolien, Gemüse-
folien, Baufolien, Abdeckfolien, Dün-
gemittelsäcke.
lich unsere Abfalltrennung und –verwer-
tung heute ist. Noch vor rund 30 Jahren
wurde Vieles in den Wäldern abgeladen.
Was sollten Kunden wissen?
Plastik-Getränkeflaschen, kurz als PET
bezeichnet, sind nicht einfach nur Müll,
sondern ein ausgesprochen wertvoller
Rohstoff den man zu verschiedenen Pro-
dukten wiederverwerten kann. Beispiels-
weise können aus alten Plastikflaschen
Fleece-Pullis, Anorak-Füllungen, neues
Verpackungsmaterial oder sogar wieder
neue Flaschen entstehen.
Warum ist das so wichtig?
Unsere Ressourcen auf der Erde sind
nicht unendlich. Jeder kann einen kleinen
Beitrag dazu leisten, sei es nur die Plas-
tikflaschen ins nächste ASZ zu bringen,
damit aus diesen ein neues Produkt ent-
stehen kann!
Bezirksabfallverband Vöcklabruck
Control im Menüpunkt „Luftfahrtbehör-
de“ unter „Unbemannte Luftfahrezuge/
Drohnen“ abrufbar. Hier findet sich auch
der Lufttüchtigkeits- und Betriebstüch-
tigkeitshinweis Nr. 67, welcher die Vo-
raussetzungen für die Erlangung einer
Bewilligung festlegt. Dabei wird in erster
Linie auf das Gefährdungspotential der
beantragten Kategorie abgestellt, welche
sich aus dem Gewicht des Gerätes und
dem beabsichtigten Einsatzgebiet ergibt.
Die Antragsstellung für den Betrieb von
„Drohnen“ erfolgt mittels Antragsformu-
lar der Austro Control, in welchem auch
alle dem Antrag beizulegenden Unterla-
gen angeführt sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass der
Betrieb ohne Bewilligung gemäß § 169
Luftfahrtgesetz eine Verwaltungsübertre-
tung darstellt, welche von der zuständi-
gen Verwaltungsstrafbehörde mit Geld-
strafen bis zu € 22.000,- geahndet werden
kann.
Bild und Test Austro Control GmbH