Volltext: Was will der Heimatblock?

so daß er eine Familie gründen und neben seinem Arbeitsverdienst als 
landwirtschaftlicher Arbeiter auch den Ertrag des eigenen Besitzes genießen 
kann. 
Wir sind der Ansicht, daß es Aufgabe des oberösterreichischen Land 
tages wäre, mit einer solchen Aktion einzusetzen. Für eine Siedlung würden 
je nach der Bodenbeschaffenheit 2—3 Joch Grund genügen, das Siedlungs 
haus müßte außer den Wohnräumen eine Stallung für eine Kuh und für 
Kleinvieh, weiters eine Scheuer und ein Flugdach zur Unterbringung der 
Gerätschaften enthalten. 2 oder 3 Joch werden ausreichen, wenn bedacht 
wird, daß der Siedler Landarbeiter bleiben soll und die Siedlung nur dazu 
dient, seine Lebenshaltung zu verbessern. Die Anspruchsberechtigung müßte 
davon abhängig gemacht werden, daß der Arbeiter 10 Jahre als landwirt 
schaftlicher Dienstbote gedient hat, darunter bei einem Besitzer mindestens 
3 Jahre, oder bei 2 Besitzern zusammen 4 Jahre. Desgleichen wären 
anspruchsberechtigt mittellose Söhne von Landwirten, die durch 10 Jahre 
in der väterlichen Wirtschaft gedient haben und keinen Anspruch auf das 
väterliche Besitztum haben. Nach dem Muster Dänemarks, woselbst die 
landwirtschaftliche Siedlung im großen Ausmaß und mit dem besten Erfolg 
durchgeführt wurde, ist aber Voraussetzung für die Uebernahme 
einer Siedlung der Nachweis, daß sich der Dienstbote so viel erspart hat, 
daß er für die Beschaffung des Inventars selbst aufkommen kann. Damit 
sollen von vornherein die arbeitsamen und sparsamen Arbeiter ausgewählt 
werden. Die Siedlung wird nicht in das Eigentum, sondern in Erbpacht 
gegeben; bei Mißwirtschaft oder bei Aufgabe des Berufes als landwirt 
schaftlicher Arbeiter wird dem Siedler der Besitz abgesprochen. 
Auch bei dieser Aktion wird die Heranziehung von Arbeitsfrei 
willigen den Aufwand wesentlich verringern. Eine Verbilligung entsteht 
weiters, wie schon oben angeführt, durch die Abtretung von Grund und 
Boden anläßlich der Meliorierungen, dann durch kostenlose Beistellung 
von Holz seitens jener Waldbesitzer, die durch den Wegebau begünstigt 
wurden. Ueberdies besteht die Möglichkeit, daß Bauernsöhne aus der Aus 
zahlung bei der Erbschaft den Grund selbst beschaffen. Auf jeden Fall können 
die für die Siedlungsaktion erforderlichen Geldbeträge, falls sie im Wege 
einer Anleihe beschafft werden, hypothekarisch sichergestellt werden. Wir 
erinnern daran, daß für den städtischen Wohnbau aus öffentlichen Mitteln 
mehrere hundert Millionen beigestellt wurden und es ist daher nur recht 
und billig, wenn endlich auch für die ländlichen Gebiete etwas getan wird.
	        
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