Volltext: Merkblätter für die Buch- und Kassenführer der Gemeinden

89 
letzteren ganz ersetzen. Verwaltungsgerichtshof E. v. 
26. April 1905, Z. 4650, B. 3494 A (Tirol). 
41. Teilvoran sch läge sind auch für Ge 
meindeanstalten, die ein besonderes Vermögen be 
sitzen, zu verfassen. E. v. 26. April 1905, Z. 4650, 
B. 3494 A (Tirol). 
42. DaPfarrgemeinde und Ortsgemeinde 
nach den Gesetzen wesentlich voneinander verschiedene 
Korporationen sind, mit verschieden umschriebenen 
Rechten und Pflichten, kann für die Bedeckung der 
Bedürfnisse zu kirchlichen Zwecken nicht durch die 
Ortsgemeinde im Wege des Gemeindepräliminars 
vorgesorgt werden. E. v. 16. Jänner 189, Z. 192, 
B. 4470 (Niederösterreich). 
43. Eine Beschlußfassung über Ge 
meindevoranschlag und Gemeindeumlagen ist u »ge 
setzlich, wenn nicht nebst dem Voranschlag auch 
alle dazugehörigen Teilvoranschläge zur öffentlichen 
Aufsicht ausgelegt waren. E. v. 8. Februar 1911, 
Z. 1293, B. 7982 A (Vorarlberg). 
44. Das Präliminare besonderer Fonds ist 
mit dem Gemeindepräliminare zur Einsicht aufzu 
legen. E. v. 22. Dezember 1900, Z. 9299, B. 14.995 
(Oberösterreich). 
45. Wird die Einsichtnahme in die Belege 
der öffentlich aufgelegten Gemeinderechnungen ver 
weigert, so begründet dies eine Nichtigkeit des ganzen 
Verfahrens der Rechnungslegung. E. v. 8. No 
vember 1910, Z. 11.152, B. 77.01 A (Vorarlberg). 
Seil* 
Voranschläge 
für 
Gemeinde 
anstalten. 
Bedeckung 
der Bedürf 
nisse zu kirch 
lichen 
Zwecken. 
Ungesetzliche 
Beschluß 
fassung über 
Gemeinde 
voranschlag 
und 
Gemeinde 
umlagen. 
Präliminare 
besonderer 
Fonds. 
Ver 
weigerung 
der Einsicht 
nahme in die 
Belege.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.