Volltext: Merkblätter für die Buch- und Kassenführer der Gemeinden

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b) Beitritt der Gemeinde als Genossenschafter zu 
einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft im 
Gebiete der Gemeinde; 
c) Sanierung einer in der Gemeinde bestehenden, in 
Konkurs geratenen Genossenschaft, wenn der 
Weiterbestand derselben für das allgemeine Wohl 
von Vorteil oder im öffentlichen Interesse gelegen 
ist; 
ck) Unterstützung von Sportvereinen sowie von 
Humanitären und gemeinnützigen Vereinen ohne 
Rücksicht auf die weltanschauliche Einstellung 
solcher Vereine. 
5. Die Bewilligung freiwilliger Ausgaben soll 
dermalen auf das äußerste eingeschränkt werden, denn 
in finanziell unsicheren Zeiten mutz auch mit Rück 
gängen aus den Steuereinnahmen gerechnet werden.
	        
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