Volltext: Die Fundplätze der keltischen, römischen und altdeutschen Waffen, Münzen und Gerätschaften am Donau-Strudel und Wirbel

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Feinde leicht übersezt werden kann. Insbesonders musste die 
grösste Obhut an dem Strudel und Wirbel gehalten werden, wie 
diess onehin schon bertirt ist, und noch aus folgender Beschrei 
bung hervorgeht. 
Das linkseitige Ufer vom Bekenausgange abwärts hat nur 
einen schmalen Streifen, worauf der Hufschlag und die Verbin 
dungsstrasse ziehet; dann entsteigt eine waldige, hohe Felsen 
wand, von deren Kante sich ein fruchtbarer Boden gegen Nord 
west ausdent, der von einer rüstigen Gemeinde, welche den be 
deutungsvollen Namen Letten fürt, bearbeitet wird. Die Verbin 
dung von dem Pfarrorte Saxen nach dem Städtchen Grein (nach 
den ältesten Urkunden Grin) beträgt auf dieser Route eine Meile 
und durchschneidet eine düstere, jedoch höchst malerische Gra 
nitschlucht, in welcher nur hie und da ein ebenerdiges Häus 
chen aus dem Grauen und Grünen hervortritt. 
Grein steht an einer verlandeten Strombucht, in welcher 
einstens in der Richtung nach dem gegenwärtigen Saxen eine 
Wasserzunge einlief. Dieser Graben diente jedenfalls dem See 
wasser auch zur Ableitung; doch dieses Alles ist schon lange 
her, denn damals musste der See einen überaus hohen Wasser 
spiegel noch eingenommen haben. Grein besass im Jare 1146 
bereits seine Pfarrkirche und seine Marktrechte auf Grundlage 
seines uralten Herkommens. Wäre es nicht möglich, dass diese 
Vorzüge aus der Regierung des römischen Kaisers Marc-Aurel 
herstammen? Das Stappelrecht war das ausgedenteste des gan 
zen Machlandes, alle nachbarlichen Herrschaften und Märkte 
konnten und durften one Bewilligung der Greiner zwischen dem 
Strudel (Giessenbachmündung bis zur Perger Losstatt oberhalb 
Mitterkirchen — welchem Orte das Schloss Unter-Wallse gegen 
über liegt) — weder eine Verladung vornemen, noch weder eine 
Fracht oder Ware beziehen, durchaus keinen Handel betreiben. 
Nach dem Urkundenbuch der Stadt Grein : Und wer der ist, 
der solches sich unterstund und uns in unser Fluderstatt Infull oder 
Ingriff thun und uns damit verachtet , der ist zu Penfall einem jeden 
Richter zu Grein und der Gemeinde des Gutes Alles verfallen, damit
	        
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