Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1873 (1873)

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im allgemeinen Interesse. — Waisenbüchel, auch wenn sie die Empfangsbestätigung 
der Zinsen enthalten. — Zeugnisse, (Armuths-, Mittellosigkeits-), auch als Beilagen 
stempelpflichtiger Eingaben — über Prüfungen bei Normal-Haupt- und Trivialschulen, 
über den Religions-Unterricht für Brautleute der Christen und Juden. 
II. Bedingt frei, d. i. nur so lange, als die Bedingungen der Befreiung vor 
handen sind, sind folgende: 
Empfangsscheine über außergerichtliche Aufkündigungen. — Empsangs- 
und Aufnahmsscheine eines Frächters (Personenkarten) mit Ausnahme der Eisen 
bahnen und Dampfschiffe. — Handels- und Gewerbs-Korrespondenz.— 
Abonnements-, Pr änumerations- und Subscriptio ns-S chein e. — 
Einschreib büch er des Arbeitsgebers an den Arbeitsnehmer, selbst wenn die Bestä 
tigung des Arbeitslohnes eingetragen wird. 
Alle Eingaben in Steuersachen, d. i. Minderung der Steuer, Steuerscheine als 
Beilagen, sowie Rekurse über die mit Zahlungsbogen auferlegte Einkommensteuer, 
ebenso Gesuche um Bier- und Branntwein-Verzehrungs-Steuer-Kredit, dann Gesuche 
um Abschreibung einer Urtheils-Gebühr sammt Beilagen. 
Eingaben um die zeitliche Befreiung von der Stellungspflicht und um die Ent 
hebung von der Prüsenzdienstpflicht, sowie um Beurlaubung oder um die Entlassung 
aus dem Heere, ferner den Gesuchen der Aspiranten zum einjährigen Freiwilligendienst 
sowie den Gesuchen derselben, um eine besondere Prüfung zur Nachweisung der für 
den Freiwilligendienst erforderlichen höheren Bildung, ebenso den gegen die Entschei 
dungen über die angeführten Eingaben eingebrachte:: Rekursen, endlich den zu diesen 
Eingaben und Rekursen nothwendigen Behelfen. 
Werth der Coupons 
von österreichischen Staats-Obligationen und Staats-Losen. 
(nach Abzug der I60/0, beziehungsweise 200/0 Einkommensteuer.) 
Obligationen des Lotto-Anlehens vom Jahre 1869. 
Coupon in österr. Währ Werth in öftere. Währ. 
fl. 2.50 gilt fl. 2.— 
fl. 12.50 „ fl. 10.- 
fl. 25.— „ fl. 20.- 
Obligationen des Steuer-Anlehens vom Jahre 1864. 
Coupon 
österr. Währ. 
-.50 
gilt 
Werth in 
österr. Währ. 
-.40 
Coupon 
österr. Währ. 
5.— gilt 
Werth in 
österr. Währ. 
4.— 
1.— 
,, 
-80 
7.50 
6.— 
1.50 
„ 
1.20 
10.— 
8.— 
2.50 
„ 
2.— 
15.- 
12.— 
Cisleithanische Grundentlastungs-Obligationen in C.-M. Coupons 
CM. 
gilt 
ö. W. 
CM. 
gilt 
ö. W. 
CM. 
gilt 
ö. W. 
fl. 1.15 
„ 
fl. 1.18 
fl. 12.30 
ff 
fl. 11.81 
fl. 125.— 
fl. 118.12^ 
„ 2.30 
„ 2.36 
„ 25.- 
„ 
„ 23.26Va 
„ 250.- 
”, 
„ 236.25 
Transleithanische Grundentlastungs-Obligationen in C.-M. Coupons 
zahlbar in Pagiergeld. 
CM. gilt 
fl. 1.15 „ 
„ 2.60 „ 
ö. W. 
fl 1.22 
„ 2.44 
CM gilt 
fl. 12.30 „ 
,, 25 ,, 
ö. W. 
fl. 12.20 
„ 24.41 
CM. 
fl. 125.— 
„ 250.- 
gilt ö W. 
„ fl. 122.06 
,, „ 244.13
	        
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