Volltext: Alpenländische Musiker-Zeitung Folge 9 (Folge 9 / 1930)

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wird jehr reichhaltig ausgestattet sein und allerhand 
Wissenwertes bringen. Aus dem Inhalte seien heraus— 
gegriffen: Kalendarium, Schematismus über die Amts— 
walter in den einzelnen Landesverbänden, fachliche Bei— 
träge, über Wertungsspiele, Verzeichnis der Wusikfach⸗ 
geschäfte, Drucksachenmuster für Mus ikvereinsbetriebe, wie 
Vertraͤge, Archive, Notenblätter, Vormerk u. a. m. Da 
der Kalender zu sehr billigem Preise (Schilling 1.20) ver— 
sendet wird, wird es wohl jedem Musiker möglich 
sein, diesen Kalender zu beziehen. Es ist ein Gebot der 
Kameradschaft und des Standesbewußtseins, daß der Ka— 
lender von den Herren Kapellmeistern allen Musikern 
wärmstens anempfohlen wird. Jede Musikkapelle erhält 
einige Exemplare des Jahrbuches zugesendet und sollen 
diese an die Herren Musikkollegen weitergegeben werden. 
Da die Herausgabe dieses Jahrbuches ein großes finan— 
zielles Risiko bedeutet, wird erwartet, daß diesem Be— 
zinnen das regste Interesse entgegengebracht wird. Die 
zerren Bezirksleiter mögen innerhalb ihres Wirkungskrei— 
ses schon in der nächsten Zeit Sammellisten für die Be— 
zieher unbedingt einsenden. 87* 
Kameraden! Nehmt Euch um diese Sache an und 
zeigt Euer Solidaritätsgefühl, indem Ihr dieses Unter⸗ 
nehmen nach besten Kräften unterstützt! — * 
Alle Zuschriften an meine Adresse mögen bis zum 
10. Oktober nicht nach Lambrechten, sondern nach 
St. Georgen an der Gusen, O.⸗Oe., gesendet 
werden! ? Ed. Munninger. 
Aus den Ländern— 
6 A — 
Niederösterre ich 
—S 
An alle Nichtberufsmusiler Niederösterreichs und 
des Burgenlandes. 
Werte Kollegen! 7* 
Nach kaum einjährigem Bestande des Landesver— 
bandes der Richt⸗- und Rebenberufsmusiker Niederöster— 
reichs und des Burgenlandes wurde von der Verbands— 
leituung die Notwendigkeit einer Satzungsänderung er— 
kannt und in der am 1. Dezember 1929 stattgefundenen 
außerordentlichen Generalversammlung näher begründet., 
sowie beschlossen. 
WVon der zuständigen Behörde nunmehr genehmigt. 
bringen wir die neuen Satzungen in den heutigen Mit— 
teilungen vollinhaltlich zum Abdruck und damit zu jeder⸗ 
manns Kenntnis. 52 
Unsere Vereinigung führt demnach fortab den Titel 
„Bund der Musikkapellen Niederösterreichs und des Bur— 
genlandes“ und hat ihren Sitz am, Wohnort des je⸗ 
vweiligen Bundesobmannes. Was aber das Wichtigste 
ist, kommen als Mitglieder des Bundes nur mehr ganze 
Musikkapellen, sowie Musikvereine und nicht wie früher, 
Einzelpersonen in Betracht. Dadurch wird verhindert, daß 
sich nicht von jeder Musikkapelle oder Musikverein bloß 
der Kapellmeisiter dem Bunde anschließt, während ihm 
die anderen Musiker fernstehen und auf diese Art statt 
einer Vereinigung der Nichtberufsmusiker eine solche der 
Kapellmeister entsteht. Wir hatten nämlich in der Ver⸗ 
gangenheit eine Menge Musiken in unseren Reihen und 
dabei doch nur einen kleinen Mitgliederstand aufzuweisen 
Diesem Uebel soll nun durch die aufliegenden Sat— 
zungen abgeholfen werden, indem eben bloß ganze Musik— 
kapellen und Musikvereine dem neuen Bunde beitreten 
können. Um dies auch den kleinsten von ihnen zu er— 
möglichen, wurde ein Jahresbeitrag von nur Sch. 20.- 
(zahlbar in zwei im Vorhinein zu entrichtenden Halb— 
jahresraten), in welchem die Gebühr für ein Freiexem— 
plaͤr unseres Fachblattes mit inbegriffen ist, festgelegt 
Auf diese Weise erwarten wir nun den restlosen Bei— 
tritt aller niederösterreichischen und burgenländischen Mu— 
sikkapellen, sowie Musikvereine. Es nühßt nichts, erreichen 
kann nur, die große Wasse etwas und je früher wir uns 
zusammenschließen, desto eher kommen wir zum Ziel 
Als wichtigste Aufgabe dient die Bereinigung der 
leidlichen Wusikschutzangelegenheit, weiters die Abhal⸗ 
tung von Kapellmeisterkursen und schließlich die Bekämp⸗ 
fung der sogenannten Schmutzkonkurrenz. 
All das läßt sich am sichersten bezirksweise erreichen, 
und es wird daher viel von den in jedem politischen 
Bezirk dieser beiden Länder zu wählenden Vertretungen 
abhängen. In erster Linie wäre darauf Bedacht zu neh— 
men, daß an die Spitze dieser Körperschaft ein ideal ein⸗ 
gestellter Mann gelangt. Sein besonderes Augenmerb 
muß sich vor allem auf alles Aufbauende innerhalb seines 
Wirkungskreises richten und darf die Hebung der Lei— 
stungsfähigkeit der einzelnen Musikkapellen und Musik— 
bereine keinesfalls außer acht lassen. Dies kann 
durch Abhaltung von Musikfesten und damit verbundenem 
Zonkurrenzspielen sehr leicht erreicht werden. Die vor— 
nehmste Aufgabe der einzelnen Bezirks⸗Vertretungen bil⸗ 
det natürlich die eheste Erfassung aller in dem zustän⸗ 
digen Bezirke ansässigen Musikkapellen und Musikvereinen 
und sind auf diese Art dem gemeinsamen Bunde zuzu— 
ühren. Zwecks Einleitung dleser Organisationsarbeiten 
werden sich einzelne Bundesfunktionäre nach vorheriger 
Fülungname mit dem in jedem Bezirke ausfhhindig 
zu machenden provisorischen Vertreter zu einer von diesem 
in einem bestimmten Ort einzuberufenden Kapellmeister⸗ 
konferenz begeben. Kollegen, welche die Organisation 
in ihrer engeren Heimat in die Hand nehmen und mit 
der Bundesleitung Hand in Hand zu arbeiten beabsich⸗ 
ligen, wollen dies dem Gefertigten ehebaldigst unter 
Anführung ihrer vollen Anschrift bekannt geben. 
Die Leitung des Bundes läßt also, ohne Rücksicht 
auf Zeit und Geld, alle politischen Bezirke Niederöster⸗ 
österreichs und des Burgenlandes bereisen und stellt damit 
den perfönlichen Kontakt mit der Nichtberufsmusikerschaft 
her. Damit dürften die uns bevorstehenden wichtigsten 
Aufgaben angeführt sein. I 
Werte Koͤllegen! Jetzt liegt es an Euch, auf dem 
nunmehr gelegten Grundstein ein Werk aufzubauen, das 
allen Richtberufsmusikern Niederösterreichs und des Bur— 
genlandes zur Freude und zum Segen gereicht. 
Ich lade zum Schlusse alle Musikkapellen und Musik— 
bereine der beiden genannten Länder in ihrem eigensten 
Interesse höflichst ein, sofort eine Bezirksvereinigung zu 
gründen und derselben beizutreten, um dadurch gleichzei⸗ 
dig Mitglied des Bundes zu werdhen. 
Wit kollegialen Grüßeennnn 
—* Goitlieb Ostadal, 33 
Obmann des Bundes der Wusikkapellen Niederösterreichs 
und des Burgenlandes. 
Gatzunge 
für den 
Bund der Musikkapellen Riederösterreichs und des 
Burgenlandes. 
Titel und Sitz des Bundes. — 
Der Bund führt den Titel: „Bund der Musikkapellen 
Niederösterreichs und des Burgenlandes“, hat seinen Sitz 
im jeweiligen Wohnort des Bundesobmannes, derzeit 
in Sber⸗Siebenbrunn, R.»Oe., und erstreckt seine Tä— 
tigakeit auf ganz Niederösterreich und Burgenland.
	        
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