Volltext: Heimat und Volkstum

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Z. Lösung der Lehrergehaltsfrage, damit die Lehrer ungehindert durch Nebenerwerb 
sich mit voller Kraft und Hingebung der Schule widmen können. 
4. Hebung der Lehrerbildung durch entsprechende Ausgestaltung der Lehrerbildungs¬ 
anstalten. Errichtung von Lehrerakademien mit Hochschulbedeutung. Übungsschule, Schul¬ 
museum und schulwissenschaftlicher Bücherei. 
Die Lehrerbildung werde auf bodenständiger Grundlage ausgebaut. Die Lehramts- 
anwärter sind im Anschluß an den volkskundlichen und geschichtlichen Gesinnungsunter- 
richt Ln die Fragen der ländlichen Wohlfahrtspflege einzuführen. 
5. Aufhebung der Schulbesuchserleichterungen. 
6. Einrichtung der verbindlichen Fortbildungsschule für die Schulentlassenen mit 
Schulpflicht bis zum vollendeten 17. Lebensjahre. 
7. Begrenzung der höchstzahl der Schüler auf 40 für jede Klasse. 
8. Aufhebung der unbedingten Bindung an den jeweiligen Stundenplan. 
9. Unentgeltlichkeit der Lernmittel. 
10. Vas militärgeographifche Institut ist in den Dienst der Schule und daher dem 
UnterrichtsminLsterLum zu unterstellen. Forderung derselben Bezugserleichterungen für die 
Spezialkarten und die (für die Schule besonders wichtigen) Aufnahmsblätter: 1 : 25.000, 
wie sie im Deutschen Reiche bestehen. 
11. Errichtung von Lehrerkammern, damit der fachmännische, pädagogische Einfluß 
auf die Schulgesetzgebung und die Schulverwaltung in ausgiebigerem Matze als bisher 
zur Geltung gelange. 
12. Ausreichende Vertretung der Lehrerschaft in allen Schulbehörden. 
15. Aufhebung des kirchlichen Einflusses auf das Schulwesen. (Sur Behebung der 
Scheu vor dem Unterrichte Ln Urgeschichte und Geologie.) 
2. Nebenforderungen. 
1. Als SchulaufsichtsLeamte mögen nur Leute angestellt werden, die Sinn für päda¬ 
gogischen Fortschritt und Kenntnis von den neuzeitlichen Fragen haben, welche unsere 
Schulwelt bewegen. 
2. Alle Schulinspektoren sind durch Beigabe von Gehilfen aus dem Lehrerstande 
ihrer verwaltungs- und Schreibarbeiten zu entlasten, wie überhaupt unsere Schulbehörden,, 
aus welche nach längst überlebtem alt-österreichisch bürokratischem System Juristen beherr¬ 
schenden Einfluß haben, mit Ausscheidung dieses Laien-Beisatzes nur von Fachleuten 
bedient werden sollten. 
5. Vereinfachung des Vorganges bei der Prüfung und Genehmigung von Schulbüchern. 
Aufhebung des schädlichen Einflusses des „Schulbücherverlages". — 
4. Aufhebung der Verordnung vom Jahre 1578, nach der die Volksschule die Kinder 
zur Aufnahmsprüfung in die Mittelschule vorzubereiten habe, weil sich diese mit dringen¬ 
deren Forderungen, namentlich an minderklassigen Schulen nicht verträgt. Sie durch¬ 
kreuzt überhaupt das oberste Siel der Volksschule. 
5. Es ist die Bildung eines „Landesbeirates für Heimat-Erkundung" 
anzuordnen, dem neben schulbehördlichen Fachleuten auch fachlich bewanderte Vertreter 
aller drei Schulgattungen (hoch-, Mittel-, Volks- und Bürgerschule) anzugehören hätten. 
Oie Zahl der Volks- und Bürgerschullehrer müßte zur Suhl der übrigen Mitglieder 
dieses Beirates in entsprechendem Verhältnisse stehen. 
Die Kosten der heimatlichen Erkundungsarbeit wären im Gesetzwege alljährlich 
voranschlagmäßig sicherzustellen. 
5. Die Ausgabe des Landesbeirates für Heimat-Lrkuirdung. 
Was du ererbt von deinen Oätcrn hast. 
Lrwirb es, um es zu besitzen? Goethe. 
1. Im allgemeinen die vfleae der Lebr^rforLbilduna in heimatkundlicher Richtung 
mit besonderer Rücksichtnahme auf die Befähigung zur erfolgreichen Durchforschung der 
Heimat in natur- und erdkundlicher, geschichtlicher, mundartlicher und volkskundlicher 
Hinsicht. 
2. Veranlassung der planmäßigen Durchforschung des Staats- oder Landesgebietes 
durch Fachgelehrte. Die betreffenden Forscher wären zu verpflichten, die Ergebnisse ihrer
	        
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