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Die Mesnerin von Enns
Ein Beitrag zur Geschichte der Juden in Oberösterreich 1 )
Von Viktor Kurrein
Die Stadt Enns erhielt am 22. April 1212 von Herzog Leopold dem
Glorreichen das Stadtrecht. Es ist das älteste in Oesterreich, wahr
scheinlich auch das erste aller Stadtrechte überhaupt und wohl das
Vorbild für das Wiener Stadtrecht, das aus dem Jahre 1221 stammt.
Dieses Ennser Stadtrecht ist für die Historiker nicht minder in
teressant als für die Bibelforscher; denn es enthält eine Reihe von
Bestimmungen, die auf das biblische Recht zurückgehen. Hier sei
nur auf den im Stadtrecht angeführten Spruch „Aug um Auge“ (Ex.
22, 24) hingewiesen. „Wenn einer der Bürger“, heißt es im Ennser
und dem daraus abgeleiteten Wiener Stadtrechte, „jemand verstümmelt
an einer Hand oder einem Fuße, an einem Auge, an der Nase oder
einem anderen Gliede, so gebe er dem Richter zehn Pfund und eben
soviel dem Beschädigten. Wenn aber der, der den Schaden zufügt,
so viel Pfennige nicht aufbringen kann, so werde geurteilt nach dem
Gesetze: Aug um Auge, Hand um Hand und so bei den übrigen
Gliedern, außer er beweise seine Unschuld nach den Satzungen des
Landfriedens. Wenn aber einer jemand freventlich des Augenlichtes
beraubt, so bleibe es dem Urteile des Herzogs Vorbehalten.“ —
Für alle jene, welche das biblische Wort als starres Vergeltungsprinzip
aufgefaßt wissen wollten und die traditionelle Auslegung des rabbi-
nischen Judentums geflissentlich ablehnten, wird dieses Stadtrecht
den Beweis erbringen, daß das jus talionis in der Praxis nicht starr
gehandhabt wurde, sondern nur das Mittel war, den zahlungsunfähigen
oder -unwilligen Täter durch die Aussicht auf den gleichen Schaden
zur Gutmachung zu zwingen.
Die Stadt Enns besaß schon im 14. Jahrhundert eine Judengasse,
die in den „Platz“ einmündete, also im Innern der Stadt lag, lange
Zeit bestand und erst in letzter Zeit „Kaltenbrunnergasse“ umgenannt
wurde 2 ). Auch in Linz wohnten die Juden zuerst in der Hahnen
gasse, welche in nächster Nähe des „Platzes“ war.
Ein Verzeichnis, das über den Immobiliarbesitz der Bürgerschaft der Stadt
Enns im 14. und 15. Jahrhundert Aufschluß gibt und von Groß, „Beiträge
zur städtischen Vermögensstatistik des 14. und 15. Jahrhunderts in Österreich“,
x ) Herrn Primär Dr. Schicker in Mauer-Oehling, Direktor des Museums in
Enns, möchte ich an dieser Stelle für seine wertvollen Mitteilungen, die den
Grund dieser Arbeit bilden, ebenso wie dem Landesarchiv in Linz für seine
stets bereitwillige Förderung verbindlichsten Dank sagen.
2 ) Die Urkunde, die von der ,Judenstrazz“ spricht, stammt aus dem Jahre
1350, befindet sich im Besitze des Landesarchivs in Linz; vgl. dazu Ober
österreichisches Urkundenbuch (Oö. U. B.) VII, S. 212.