Volltext: Die Neumarkt-Ried-Braunauer-Bahn und ihre Gegner

^Ea em gleichgiltiger und hieraus ergibt sich denn auch, 
daß der Betrag des in Silber zu verzinsenden und rück¬ 
zuzahlenden Prrorrtätsanlehens für das Interesses der Ac- 
tionäre nur vorAeilhast ist, weil Alles das, was die Bahn 
Renten abwirft, dem Aktien-Capitale von 
f-fl t i f ®u/e Seht, da der Inhaber des Priori- 
tatvanlehens lediglich auf die 5%. Verzinsung, nicht aber 
aus einen Mehrbetrag der Rente Anspruch hat. 
. Roch eine Reihe von anderen Begünstigungen hat das 
Lortior turnt beantragt und wurden dem Unternehmen aesetz- 
lich nunmehr zugestanden. B ' 9 
..Es sei hier nur erwähnt, die Befreiung von der Ent¬ 
richtung der Einkommensteuer sammt Zuschlägen, sowohl 
^er Ertragnisse der Actien als auch der Priori- 
tats-Obligationen durch 5 Jahre vom Tage der Betriebs- 
Ewffnnng an; die Befreiung eines Pauschales für die er¬ 
höhten Kosten der Polizei-Ausstcht für die gefällsamtliche 
Ueberwachuug, welche Entrichtung §. 89 der Eisenbahnbe¬ 
triebsordnung jede Bahn in Oesterreich sich gefallen lassen muß. 
. ®urf$ §• 68 derselben Eisenbahnbetriebsordnuug ist 
den Eisenbahnen m Oesterreich die unentgeltiche Beförderung 
der Post auferlegt, Das Confortium hat die gesetzliche Ver¬ 
günstigung erwirkt, daß das Unternehmen nur verpflichtet 
ist, mit 8 der täglich in jeder Richtung verkehrenden 
Zuge ie einen Don der Postverwaltunq beiru- 
st^'nden und zu erhaltenden P ostambulanze- 
wagen sammt Postsendung und Postbediensteten nnent- 
geldlich zu befördern und diesen Wagen zn verwahren und 
I" HJ' ; L0toic >6 gewöhnliche Eisenbahnwagen 
lur Postzwecke die Coneessionäre zwar nach dem Erforder- 
mffe beizustellen haben, dafür aber Entschädiauna 
geleistet werden muß. B » 
Nach dem österreichischen Eisenbahngesetze ist die Staats- 
Regierung zu jeder Zeit ermächtigt, eine Bahn einzulösen. 
L « überzeugt von der großen Rentabilität 
der Bahn, mußte die nahe liegende Gefahr der Anwen¬ 
dung dieser gesetzlichen Bestimmung auf die in Frage ste- 
GJhi” ?efetn9en und die Einlösungssummen im 
m tl/ lL 1 r i°rnSre, l“ re9lttire« bestrebt sein und es 
wurde daher gesetzlich bestimmt:
	        
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