Volltext: Die Neumarkt-Ried-Braunauer-Bahn und ihre Gegner

„Der Staatsverwaltung wird das Recht vorbehalten, 
Nach Ablauf von 30 Jahren vom Tage der Betriebs-Er- 
öfsnung jederzeit die gegenwärtige Concession und beziehungs¬ 
weise die concessionirte Bahn gegen .von der Staatsver¬ 
waltung zu leistende Entschädigung einzulösen." 
„Zur Bestimmung des Einlösungspreises werden die 
jährlichen Neiuerträgnisse d. i. die jährlichen Ueberschüsse, 
welche sich über Abzug aller Betriebs-Verwaltungs- und 
Erhaltungs-Kosten von Brutto-Einnahmen ergeben, "während 
der der wirklichen Einlösung vorausgegangenen 7 Jahre bezif¬ 
fert, der durchschnittliche Reinertrag für ein Jahr berechnet 
und der von der Staatsverwaltung zu bezahlende Einlösungs¬ 
betrag wie folgt ermittelt: ergibt sich ans dem berechneten 
durchschnittlichen Reinerträge für 1 Jahr eine höhere wie 
5Hi 7» Verzinsung des auf 6.400,000 fl. ö. W. festgesetzten 
Anlage-Capitales, so ist als Einlösungsbetrag nebst dem 
Anlage-Capital der äOsache Betrag des Überschusses über 
die 5%% Verzinsung des Anlage-Capitales zu bezahlen, 
wobei jedoch die Beschränkung eintritt, daß der Einlösungs¬ 
betrag in keinem Falle die Summe von 8.000,000 fl. ö.W. 
in Silber überschreiten dürfe." 
„Ergibt sich aus dem berechneten durchschnittlichen Rein¬ 
erträge für 1 Jahr j ein 5% oder eine noch geringere 
Verzinsung des Anlage-Capitals, so ist nur die Snmme 
des Anlage-Capitales vou 6.400,000 fl. ö. W. in Silber 
von der Staatsverwaltung als Einlöstmgsbetrag zu bezahlen." 
In Oesterreich sind die Frachtsätze höher als in Bayern. 
Das Eonsortium hat ans dem Wege der Gesetzgebung Sicher¬ 
heit dafür erlangt, daß der Betrieb bezüglich der Höhe 
der Fahr- und Frachtpreise nicht beengt werde und es wurde 
der Tarif nur folgenden Begrenzungen unterworfen. 
„Maximaltarif pc. Meile und zwar bei Reifenden die 
Person für die I. Classe 86 kr. ö. W. 
TT 97 
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Bei Schnellzügen, welche blos Wagen I. und II. Classe 
zu fahren haben, dürfen diese Tarife um 20% erhöht worden. 
Bezüglich der Güter und Waaren aller Art wird den 
Concefsiouäreu das Recht der freien Tarifbestimmnng mit 
der Beschränkung eingeräumt, daß der Frachtsatz pr. Zoll-
	        
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