Volltext: Statuten des Unterstützungs-Vereines zu Munderfing im Gerichtsbezirke Mattighofen

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§• 86. 
Rechtsverbindliche Urkunden des Vereines sind vom 
Vorstande dem Rechnungsführer und einem Ausschüsse zu 
unterfertigen. 
§. 27. 
Die Verwaltung des Vereins - Vermögens, sowie über- ‘ 
Haupt die ganze Leitung des Vereines hat ein für allemal 
unter den, von und aus den wirklichen Mitgliedern ge¬ 
wählten Ausschuß zu verbleiben, und nie einer andern Lei¬ 
tung anheim zu fallen. 
§. 28. 
Der gesammte Geschäftsverkehr des Vereines, die Auf¬ 
bewahrung der Kasse und die periodischen Zusammentritte 
haben beim Vereinsvorstande statt zu finden. 
Die Zusammentritte werden so bestimmt, daß alle 
Monate und zwar immer am letzten Sonnlag in jedem 
Monate der ganze leitende Ausschuß zusammen zu treten 
hat, um die Ein- und Auszahlungen zu vollziehen, über 
die zur Aufname gemeldeten Mitglieder zu berathen und 
abzustimmen und Auskünfte zu ertheilen. 
§. W. 
. Die Jahresversammlung sämmtlicher Mitglieder findet 
im Monate Jänner statt, und wird ein summarischer, kürz 
zusammengefaßter Rechnungsabschluß über die Einnahmen 
und Ausgaben an die Mitglieder hinausgegeben. 
§• 30. 
Bei der im §. 29. bestimmten Zahres - Versammlung 
haben sämmtliche Mitglieder zu erscheinen, diejenigen welche 
aber nicht erscheinen, find auch nicht berechtiget, ihre 
Stimme auf ein anwesendes Mitglied zu übertragen, sondern 
müssen sich den Beschlüssen der bei der Versammlung ge¬ 
genwärtigen Mitglieder fügen.
	        
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