Volltext: Geschichtliches über Friedburg-Lengau

96 
Uebergabe und Huldigung zu Braunau am 29. Mai 
1779 Vertreter folgender lanLesfürstlicher Städte und 
Märkte anwesend: Altheim, Braunau, Friedburg, Mattig- 
hofen, Mauerkirchen, Ried, Schjärding und Uttendorf. 
Johann Andreas Krausmann feit 1771 Gerichts¬ 
schreiber (nach dem Tode Nißls) und feit 1779 Landrichter 
in Friedburg, schreibt in Hinsicht der Staatsherrschaft 
Friedburg im Jahre 1802 in Betreff einiger Fragen, die 
ihm über allerhöchsten Befehl zur Beantwortung vorge¬ 
legt wurden: 
„Der Hauptort Friedburg ist ein offener Markt 
mit 62 Häusern. Das vorhanden geweste landesfürst¬ 
liche Pflegschloß ist im Jahre 1788 aus hohe Regierungs¬ 
verordnung abgebrochen worden." (Archiv des Forst¬ 
amtes in Mattighofen.) 
Aus den bisher angeführten Tatsachen ergibt sich!, 
daß Friedburg nachweislich vorn Jahre 1363 (bezw. 1439) 
bis 1802 sicher die Bezeichnung „Markt" geführt hat 
und daß sich auch die Marktbewvhner als Bürger dieses 
Marktes gefühlt haben. Die Riederhamer werden bei 
Hochzeiten und Taufen und Todesfällen ausdrücklich! 
„Bürger und Handelsmann in Friedburg" genannt. Die 
Friedburger aber erreichten niemals einen Bannmarkt 
mit eigenem Magistrat. Auch durften sie im Verkehr 
nicht die Bezeichnung „civis" (Bürger) anwenden; dieses 
Recht hatten nur die Bewohner von „Bannmärkten". 
Auch dursten die sogenannten ,-offenen" Märkte, zu denen 
auch! Friedburg gehörte, kein Wappen führen und die Be¬ 
wohner nicht Siegel anwenden. 
Der Markt hatte eigenes Eigentum: 1582 wird „die 
Marckhterin" (eine Wiese) genannt und 1715 „ein Weyer". 
Ein eigenes Marktstatut (wie die Bannmärkte) erlangte 
er nicht, ebenso keine „Marktkommune-Verwaltung" oder 
eigenen Magistrat). 
Die Erhebung zum Markte verdankt Friedburg wahr¬ 
scheinlich! den Kuchleru, die aus dem Schlosse zu Fried- 
burg residierten. 
An die frühere Bezeichnung Friedburgs als Markt 
erinnern heilte noch! die Bezeichnungen: „Marktschmied" 
(Ramsaner); „Roßmarkt", „Oberer Markt" (Bezeichnung 
in d er „Feuerordnung" von 1822). Es taucht nun die 
Frage auf, wie Friedburg sein Marktrecht wieder ver¬ 
loren Hobe.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.